Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Am 08.01.2002 wurde mitgeteilt, dass sich im Lehrschwimmbecken der Realschule Garstedt Bodenfliesen abgelöst haben. Nach Entleerung des Beckens ergab eine Besichtigung, dass sich der Fliesenbelag komplett vom Beckenboden gelöst hat. Das Lehrschwimmbecken ist seitdem für die Nutzung gesperrt.

 

Das Lehrschwimmbecken hat eine Auslastung von 74,29% (tägl. 14 Stunden Nutzung). Wie die Prüfung ergeben hat, ist eine Umverteilung der Nutzer nur in einem geringem Umfang möglich, da die Kapazitäten im Lehrschwimmbecken Friedrichsgabe (Auslastung 81,07%) und im ARRIBA ebenfalls fast “ausgereizt” sind. Ferner besteht im ARRIBA nicht die Möglichkeit, ein Anfängerschwimmen durchzuführen, da nur das Schwimmerbecken für das Schul- und Vereinsschwimmen zur Verfügung gestellt wird. Für die Vereine ist die Durchführung von Anfängerschwimmkursen jedoch aus sportlicher und finanzieller Sicht unerläßlich. Von den Schulen ist die Realschule Garstedt am stärksten betroffen, da bis Klassenstufe 8 die 3.Sportstunde als Schwimmunterricht ausgewiesen ist und durch Wegfall des Lehrschwimmbeckens keine ausreichenden Sportstättenkapazitäten vorhanden wären.

Im Jahre 2001 wurde das Lehrschwimmbecken Realschule Garstedt von über 15.000 Personen genutzt.

 

Bezüglich der Reparatur wurden seitens des Amtes 68 verschiedene Angebote eingeholt. Es liegen Angebote für eine herkömmliche Reparatur, aber auch für eine komplette Sanierung des Beckens, vor. Die Kosten für eine Reparatur (Abbruch, Betonsanierung und neuer Fliesenbelag) des Beckens liegen bei 32.500,--€. Die Kosten für eine Sanierung des Beckens in Kunststoff bzw. Edelstahl belaufen sich zwischen 71.000,-- bis 110.000,--€. Es wurde festgelegt, dass “nur” eine Reparatur durchgeführt werden wird. Dies wurde auch mit der Schulleitung im Rahmen der Baubegehung am 30.01.2002 dementsprechend erörtert.

 

Da zur Zeit eine vorläufige Haushaltsführung gilt, konnte wie folgt verfahren werden:

 

Zur Zeit besteht für das Jahr 2002 noch keine Haushaltssatzung, so dass nach § 81 GO die vorläufige Haushaltsführung geregelt wird. Nach § 81 (1) Nr.1 GO darf die Gemeinde Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Fortsetzung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

Da den Nutzern des Lehrschwimmbeckens entsprechende Zusagen erteilt worden sind und der Schwimmunterricht der Schulen weiter erteilt werden kann, ist ein Tatbestand des § 81 (1) Nr.1 GO  erfüllt und die Ausgaben können geleistet werden.

 

Im Budgethaushalt 2002 sind unter der Hhstelle 2200.5000 – baulicher Unterhalt – 201.200,--€ veranschlagt. Die Ausgaben der Reparatur des Lehrschwimmbeckens können aus dieser Hhstelle erfolgen. Sollte im weiteren Verlauf des Jahres festgestellt werden, dass der Ansatz beim baulichen Unterhalt nicht ausreicht, können im Rahmen des Budgets Mittel umverteilt werden, da sie im Gesamtdeckungsring sind. Die Vorgehensweise ist zwischen den Ämtern 40, 68 sowie der Strategischen Steuerung/Finanzmanagement abgestimmt.

 

Die Reparatur des Lehrschwimmbeckens wird somit aus dem baulichen Unterhalt finanziert.  Die Auftragserteilung erfolgt durch das Amt für Gebäudewirtschaft.

 

Beginn der Maßnahme wird voraussichtlich die 7. Kalenderwoche sein und mindestens 4 Wochen dauern.

Bis zur Fertigstellung des Beckens gibt es keine Ausweichmöglichkeit für die dort ansässigen Vereine.

 

Der Ausschuss nimmt die Berichtsvorlage zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Auszug  401

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