Sitzung: 06.02.2002 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0073
Am
08.01.2002 wurde mitgeteilt, dass sich im Lehrschwimmbecken der Realschule
Garstedt Bodenfliesen abgelöst haben. Nach Entleerung des Beckens ergab eine
Besichtigung, dass sich der Fliesenbelag komplett vom Beckenboden gelöst hat.
Das Lehrschwimmbecken ist seitdem für die Nutzung gesperrt.
Das
Lehrschwimmbecken hat eine Auslastung von 74,29% (tägl. 14 Stunden Nutzung).
Wie die Prüfung ergeben hat, ist eine Umverteilung der Nutzer nur in einem
geringem Umfang möglich, da die Kapazitäten im Lehrschwimmbecken Friedrichsgabe
(Auslastung 81,07%) und im ARRIBA ebenfalls fast “ausgereizt” sind. Ferner besteht
im ARRIBA nicht die Möglichkeit, ein Anfängerschwimmen durchzuführen, da nur
das Schwimmerbecken für das Schul- und Vereinsschwimmen zur Verfügung gestellt
wird. Für die Vereine ist die Durchführung von Anfängerschwimmkursen jedoch aus
sportlicher und finanzieller Sicht unerläßlich. Von den Schulen ist die
Realschule Garstedt am stärksten betroffen, da bis Klassenstufe 8 die
3.Sportstunde als Schwimmunterricht ausgewiesen ist und durch Wegfall des
Lehrschwimmbeckens keine ausreichenden Sportstättenkapazitäten vorhanden wären.
Im
Jahre 2001 wurde das Lehrschwimmbecken Realschule Garstedt von über 15.000
Personen genutzt.
Bezüglich
der Reparatur wurden seitens des Amtes 68 verschiedene Angebote eingeholt. Es
liegen Angebote für eine herkömmliche Reparatur, aber auch für eine komplette
Sanierung des Beckens, vor. Die Kosten für eine Reparatur (Abbruch,
Betonsanierung und neuer Fliesenbelag) des Beckens liegen bei 32.500,--€. Die
Kosten für eine Sanierung des Beckens in Kunststoff bzw. Edelstahl belaufen
sich zwischen 71.000,-- bis 110.000,--€. Es wurde festgelegt, dass “nur” eine
Reparatur durchgeführt werden wird. Dies wurde auch mit der Schulleitung im
Rahmen der Baubegehung am 30.01.2002 dementsprechend erörtert.
Da
zur Zeit eine vorläufige Haushaltsführung gilt, konnte wie folgt verfahren
werden:
Zur
Zeit besteht für das Jahr 2002 noch keine Haushaltssatzung, so dass nach § 81
GO die vorläufige Haushaltsführung geregelt wird. Nach § 81 (1) Nr.1 GO darf
die Gemeinde Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist
oder die für die Fortsetzung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Da
den Nutzern des Lehrschwimmbeckens entsprechende Zusagen erteilt worden sind
und der Schwimmunterricht der Schulen weiter erteilt werden kann, ist ein
Tatbestand des § 81 (1) Nr.1 GO erfüllt
und die Ausgaben können geleistet werden.
Im
Budgethaushalt 2002 sind unter der Hhstelle 2200.5000 – baulicher Unterhalt –
201.200,--€ veranschlagt. Die Ausgaben der Reparatur des Lehrschwimmbeckens
können aus dieser Hhstelle erfolgen. Sollte im weiteren Verlauf des Jahres
festgestellt werden, dass der Ansatz beim baulichen Unterhalt nicht ausreicht,
können im Rahmen des Budgets Mittel umverteilt werden, da sie im
Gesamtdeckungsring sind. Die Vorgehensweise ist zwischen den Ämtern 40, 68
sowie der Strategischen Steuerung/Finanzmanagement abgestimmt.
Die
Reparatur des Lehrschwimmbeckens wird somit aus dem baulichen Unterhalt
finanziert. Die Auftragserteilung
erfolgt durch das Amt für Gebäudewirtschaft.
Beginn
der Maßnahme wird voraussichtlich die 7. Kalenderwoche sein und mindestens 4
Wochen dauern.
Bis
zur Fertigstellung des Beckens gibt es keine Ausweichmöglichkeit für die dort
ansässigen Vereine.
Der
Ausschuss nimmt die Berichtsvorlage zustimmend zur Kenntnis.
Auszug 401
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