Sitzung: 07.02.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0056
Herr
Sievers gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
Den
Fachausschüssen ist vierteljährlich über die entstandenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
Für
das Amt 69 wurden im IV. Quartal des Haushaltsjahres 2001 folgende über- und
außerplanmäßige Ausgaben genehmigt
HHSt. 6130.65500
- Bauordnung, Kostenerstattung für Sachverständige und Sachverständigenstellen
Die
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.391,00 DM wurde erforderlich, weil ein
Bauherr Prüfstatikergebühren nicht bezahlte. Die Stadt ist nach den
gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese Kosten zunächst übernehmen.
Die Zustimmung zur Ausgabe wurde durch den
Bürgermeister am 01.10.2001 erteilt.
Die
Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei HHSt. 6130.26000 - Bauordnung, Zwangs-
und Bußgelder
HHSt. 6300.65501 - Gemeindestraßen
allgemein, Voruntersuchung
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben LDZ wurde weiterer
Planungsbedarf festgestellt. Hierfür wurde eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe
von 27.840,00 DM erforderlich.
Die Zustimmung zur Ausgabe wurde durch den Bürgermeister
am 30.11.2001 erteilt.
Die
Deckung erfolgte durch Minderausgaben bei HHSt. 9100.85000 - sonstige
allgemeine Finanzwirtschaft, allgemeine Deckungsreserve Verwaltungshaushalt
HHSt. 6308.96013
- Neu und Umbau von Straßen, Restarbeiten Grünfläche B 23
Im
Zusammenhang mit der Erschließung des B 23 Ga sind noch Restarbeiten im Bereich
der Grünflächen erforderlich. Da sich der Erschließer im Insolvenzverfahren
befindet, müssen die Restarbeiten durch die Stadt erfolgen.
Die
Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 40.000,00 DM wurde durch
den Bürgermeister am 04.10.2001 erteilt.
Die
Deckung erfolgte durch die Inanspruchnahme einer vorhandenen Bürgschaft des
Erschließers. (HHSt. 6308.32000)
HHSt. 6312.91010
- Ausbau Harckesheyde
Im
Zusammenhang mit Entschädigungszahlungen und Verfahrenskosten für den passiven
Lärmschutz wurde eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000,00 DM
beantragt.
Die
Zustimmung zur Ausgabe wurde am 25.10.2001 durch den Ersten Stadtrat erteilt.
Die
Deckung erfolgte durch Minderausgaben bei HHSt. 6325.94000 - Erschließung B
214, Planungskosten -
HHSt. 6308.96001
- Neu und Umbau von Straßen, Vorentwurf Niendorfer Straße
Im
Zusammenhang mit dem Bauvorhaben LDZ wurde die Auftragserteilung für eine
Vorentwurfsplanung für die Niendorfer Straße in Höhe von 46.150,60 DM
erforderlich .
Die
Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe wurde durch den Bürgermeister am
30.11.2001 erteilt.
Die
Deckung der Ausgabe erfolgte durch Mehreinnahmen bei HHSt 9100.31000 - sonstige
Finanzwirtschaft, Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.