Sitzung: 07.02.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0076
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
Mit
Schreiben vom 25.01.2002 hat das Bezirksamt Hamburg-Nord die Stadt Norderstedt
im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
über die geplante Änderung des Bebauungsplanes Langenhorn 42 unterrichtet.
Die
geplante Änderung beinhaltet den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben im
Gewerbegebiet, Straße Tarpen. Anlass war ein dort geplanter
SB-Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 700 qm. Der
entsprechende Bauantrag wurde zurückgestellt. Mit der Änderung des
Bebauungsplanes sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für den Ausschluss von zentrenschädigenden Einzelhandelsbetrieben geschaffen
werden. Städtebauliche Zielsetzung ist, die Flächen gewerblichen Nutzungen
vorzuhalten und die Einkaufszentren am Käkenflur sowie am Langenhorner Markt
vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Aus
Sicht der Stadt Norderstedt bestehen gegen diese geplante Änderung keine
Bedenken. Auf die Abgabe einer entsprechenden Nachricht wird verzichtet.