Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Mit Schreiben vom 25.01.2002 hat das Bezirksamt Hamburg-Nord die Stadt Norderstedt im Rahmen der Betei­ligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden über die geplante Änderung des Bebauungs­planes Langenhorn 42 unterrichtet.

 

Die geplante Änderung beinhaltet den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben im Gewerbegebiet, Straße Tarpen. Anlass war ein dort geplanter SB-Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 700 qm. Der entsprechende Bauantrag wurde zurückgestellt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen insbesondere die planungsrecht­lichen Voraussetzungen für den Ausschluss von zentrenschädigenden Einzelhandelsbetrieben geschaffen wer­den. Städtebauliche Zielsetzung ist, die Flächen gewerblichen Nutzungen vorzuhalten und die Einkaufszentren am Käkenflur sowie am Langenhorner Markt vor Beeinträchtigungen zu schützen.

 

Aus Sicht der Stadt Norderstedt bestehen gegen diese geplante Änderung keine Bedenken. Auf die Abgabe einer entsprechenden Nachricht wird verzichtet.