Sitzung: 07.02.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0619
In der Sitzung des Hauptausschusses am 26.11.2001 hat
der Bürgermeister neben den Eckwerten für den Haushalt 2002 auch ein
100-Punkte-Papier für langfristig angelegte Einspar- bzw.
Konsolidierungsvorschläge vorgelegt.
In der Anlage 4 dieser Vorlage mit dem Titel
“Konsolidierungspotential für den Budgethaushalt Stadt Norderstedt” sind auf
den Seiten 30 bis 32 die Vorschläge für das Budget des Betriebsamtes
zusammengefasst. Diese werden nachfolgend erläutert.
Budget des Betriebsamtes (siehe Seite 30 der Anlage
4 der Hauptausschußvorlage)
In dem Papier werden auf Seite 30 insgesamt 6
Vorschläge für mögliche Einsparungen im Budget des Betriebsamtes (nicht
kostenrechnende Einrichtungen) aufgeführt:
1.
Auslagerung durch Rechtsformänderung (Eigenbetrieb/Eigengesellschaft)
2.
Konsequente Überprüfung der Wirtschaftlichkeit zwischen Vergabe und
Eigenerledigung von Teilaufgaben durch den Auftraggeber
3.
Überprüfung
der Abgrenzung Amt Stadt als Lebensraum (Auftraggeber) und Betriebsamt
(Auftragnehmer); ggf. vollständige Übertragung der Auftraggeberfunktion n auf
das Betriebsamt
4.
Kostenreduzierung durch klare Vorgabe von Leistungsanforderungen und
ggf. Reduzierung dieser Anforderungen durch den Auftraggeber
5.
Zusammenlegung der Bauhöfe überprüfen
6.
Weitere Optimierung des Einsatzes von Maschinen und Mitarbeitern
Zu 1.:
Rechtsformänderung:
Das Betriebsamt ist derzeit in einer klassischen
Amtsstruktur organisiert, in dieser Form arbeiten die dem Betriebsamt im Jahre
1997 zugeordneten Teilbereiche bereits seit Gründung der Stadt.
Es ist inzwischen bundesweit die Regel, dass
insbesondere die sogenannten kostenrechnenden Einrichtungen (Abfall, Abwasser,
Bestattungswesen, Straßenreinigung) als Eigenbetriebe bzw. Eigengesellschaften
geführt werden.
Zusätzlich kommen beim Betriebsamt noch die
Leistungseinheiten Straßenbau und Grünflächenpflege hinzu, die sich nicht über
Gebühren refinanzieren.
Die Verwaltung erwartet folgende Vorteile bei
einer Rechtsformänderung:
·
Abschreibungen
stehen für Reinvestitionen zur Verfügung
·
Vermeidung
zukünftiger Belastungen des Vermögenshaushaltes (insbesondere im Bereich
“Abwasser”)
·
Alternative
Formen der Finanzierung von Investitionen im Bereich der kostenrechnenden
Einrichtungen
·
Verbesserte
Vermögens-, Liquiditäts- und Kostentransparenz
·
Verbesserung
der Wirtschaftlichkeit durch betriebswirtschaftliche Steuerung
Die
weitere Beratung diese Punktes erfolgt im Hauptausschuß, der Ausschuß für
Planung, Bau und Verkehr wird über den Fortgang laufend informiert.
Zu 2, zu 3. und zu 4.:
v
Konsequente
Überprüfung der Wirtschaftlichkeit zwischen Vergabe und Eigenerledigung von
Teilaufgaben durch den Auftraggeber
v
Überprüfung
der Abgrenzung Amt Stadt als Lebensraum (Auftraggeber) und Betriebsamt
(Auftragnehmer); ggf. vollständige Übertragung der Auftraggeberfunktion auf das
Betriebsamt
v
Kostenreduzierung
durch klare Vorgabe von Leistungsanforderungen und ggf. Reduzierung dieser
Anforderungen durch den Auftraggeber
Vor jeder Wirtschaftlichkeitsüberprüfung zwischen
Vergabe und Eigenerledigung von Aufgaben (make or buy) sind klare
Leistungsanforderungen (durch den Auftraggeber - Amt 69) Grundvoraussetzung.
Weiterhin sind Leistungserfassungen durch die Mitarbeiter des Betriebsamtes
sowie die anonymisierte Weiterverarbeitung dieser Daten in einer Kosten- und
Leistungsrechnung notwendig, um zu aussagefähigen Kostenkennzahlen für die
verschiedenen Bereiche zu gelangen. Die Abgrenzung Amt Stadt als Lebensraum
(Auftraggeber) und Betriebsamt (Auftragnehmer)und die Möglichkeit einer
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch ggf. vollständige Übertragung der
Auftraggeberfunktion auf das Betriebsamt wird zur Zeit von der
Verwaltung weiter optimiert. Der Ausschuss wird zu gegebener Zeit informiert.
Zu 5.:
Zusammenlegung Bauhöfe:
Dieser Punkt war seinerzeit (1997) bei der
Überlegung zum Neubau eines Sozialgebäudes auf dem Bauhof
Friedrich-Ebert-Straße bereits Gegenstand zahlreicher Diskussionen. Der Neubau
des Sozialgebäudes ist inzwischen abgeschlossen, eine Erweiterung nach Osten
ist baulich problemlos realisierbar, die gesamte Haustechnik sowie der Bau
selbst ist - aufgrund einer eindeutigen politischen Forderung - darauf
abgestimmt.
Die Idee wurde damals trotz der aufgezeigten
Vorteile (Personaleinsparungen) nicht weiter verfolgt. Das Betriebsamt geht
nach wie vor davon aus, dass durch Synergieeffekte beim Zusammenlegen der
Bauhöfe Kostensenkungspotentiale erschlossen werden können. Hinsichtlich des
Bauhofes Langenharmer Weg wird auf die Vorlage des Amtes für Gebäudewirtschaft
verwiesen.
Die notwendigen Baukosten für die Erweiterung des
Bauhofes Friedrich-Ebert Strasse könnten im wesentlichen aus dem Verkaufserlös
des frei gewordenen alten Bauhofsgelände Falkenhorst gedeckt werden
Zu 6.:
Optimierter Maschinen- und Mitarbeitereinsatz:
Dieser Punkt gehört zur täglichen Arbeit des
Betriebsamtes, zurzeit gibt es Überlegungen zur Optimierung des derzeitigen
Arbeitszeitmodells. Als Stichwort sei hier der Begriff “Schichtdienst” und
“Jahresarbeitszeitmodell” genannt. Ziel ist die Erhöhung der Produktivzeiten.
Diese und andere Maßnahmen werden auf Ebene der Fachbereichs- und Amtsleitung
diskutiert. Hierüber wird zu gegebener Zeit berichtet.
Budget 9600 – Bestattungen
Seite 30
Hier besteht die Möglichkeit, die Situation beim
Kostendeckungsgrad (zur Zeit ca. 71 %) deutlich zu verändern, wobei sich die
max. mögliche 80 ige Kostendeckung durch Erhöhung der Einnahmen und/oder
Senkung der Ausgaben erreichen lässt.
Jeweils für sich gesehen ist eine Erhöhung der
Einnahmen um ca. 95.000,00 Euro bzw. eine Senkung der Ausgaben um ca.
120.000,00 Euro erforderlich.
Bei einer Einnahmeerhöhung um 95.000,00 Euro
müssen die Friedhofsgebühren wie folgt geändert werden:
|
2002 ALT |
2002 NEU |
DIFFERENZ |
|||||
Grabart: |
Nutzungs- |
Friedhofsunterhaltungsgebühr |
Gebühr Gesamt |
Nutzungs-gebühr |
Friedhofsunterhaltungsgebühr |
Gebühr Gesamt |
Differenz in €: |
Differenz in %: |
Urnengrab |
100,00 |
750,00 |
850,00 |
100,00 |
1000,00 |
1.100,00 |
250,00 |
29,41 |
anonymes
Urnengrab |
20,00 |
600,00 |
620,00 |
20,00 |
800,00 |
820,00 |
200,00 |
32,26 |
anonymes
Erdgrab |
240,00 |
600,00 |
840,00 |
240,00 |
800,00 |
1.040,00 |
200,00 |
23,81 |
Reihengrab |
240,00 |
600,00 |
840,00 |
240,00 |
800,00 |
1.040,00 |
200,00 |
23,81 |
Kindergrab |
80,00 |
375,00 |
455,00 |
80,00 |
500,00 |
580,00 |
125,00 |
27,47 |
Wahlgrab |
300,00 |
750,00 |
1.050,00 |
300,00 |
1000,00 |
1.300,00 |
250,00 |
23,81 |
parkart.
Wahlgrab |
625,00 |
750,00 |
1.375,00 |
625,00 |
1000,00 |
1.625,00 |
250,00 |
18,18 |
Überlegungen zur Ausgabensenkung gehören zur
täglichen Arbeit des Betriebsamtes, zurzeit gibt es Überlegungen zur Verlängerung
der Bestattungszeiten und der Prüfung der Wirtschaftlichkeit verschiedener
Friedhofunterhaltungsarbeiten. Als Stichwort sei hier der Begriff “Rasenpflege”
und “Baggerarbeiten” genannt.
Ziel ist eine Kostensenkung. Diese und andere
Maßnahmen werden auf Ebene der Fachbereichs- und Amtsleitung diskutiert.
Hierüber wird zu gegebener Zeit berichtet.
Eine Ausgabensenkung in Höhe von 120.000,- €
lässt sich kurzfristig nach derzeitiger Aufgabenstellung nur durch einen
deutlichen Personalabbau realisieren. Dieser Betrag entspricht der Summe von
3 Planstellen, so dass von gegenwärtig 12 Mitarbeitern nur noch 9
beschäftigt werden könnten.
In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen
werden, dass im Jahr 1991 auf den städtischen Friedhöfen noch 16
Mitarbeiter/innen (einschl. einer ABM-Kraft) beschäftigt waren.
Um einen weiteren Personalabbau zu realisieren, muss
der derzeitige Pflegestandard der Friedhöfe, die über einen abwechslungsreichen
und insbesondere parkähnlichen Charakter verfügen erheblich reduziert werden,
insbesondere im Pflegestandard der Rasenflächen. Dieses bedeutet z.B., dass der
derzeitige Mährythmus (2 Schnitte im Monat) nicht gehalten werden kann, die
Schnitthäufigkeit ist deutlich zu reduzieren. Die Reduzierung von
pflegeintensiven Staudenpflanzungen zugunsten der Anlage weiterer Rasenflächen
ist eine weitere Möglichkeit, den Pflege- und damit Personalaufwand zu senken.
Das Betriebsamt bietet dem Ausschuss in diesem
Zusammenhang im Frühjahr/Sommer 2002 eine Besichtigung des Friedhofes Garstedt
und anschließend eine Besichtigung eines der drei städtischen Friedhöfe
(beispielsweise Friedrichsgabe) an.
Budget 9700 – Straßenreinigung
Seite 32
Die in diesem Budget veranschlagten Ausgaben
betreffen zurzeit nicht nur Leistungen nach § 45 Straßen- und Wegegesetz, wobei
auch diese nicht zu 100 % durch eine Gebühr gedeckt werden können.
Grundsätzlich besteht in diesem Budget die
Notwendigkeit, die derzeitigen Ausgaben durch die Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr – wenigstens zum Teil - zu refinanzieren.
Nach einer vorläufigen Berechnung des Betriebsamtes
wären auf Grundlage des aktuellen Budget-Entwurfes für 2002 höchstens Einnahmen
in Höhe von etwa 300.000 Euro (= rund 587.000 DM) zu erzielen. Der oben
genannte Betrag bezieht sich auf den derzeitigen Reinigungsumfang (Straßen
der Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung Õ 85
Straßen und ca. 224 km Reinigungsstrecke).
Grundlage für die Straßenreinigung ist § 45 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG). Hiernach kann
die Gemeinde die Reinigungspflicht ganz oder teilweise den Eigentümern der
anliegenden Grundstücke übertragen oder die Eigentümer der anliegenden sowie
der durch die Straße erschlossenen Grundstücke zu den entstehenden Kosten
heranziehen. Die Übertragung der Reinigungspflichten ist unzumutbar, wenn die
manuelle Reinigung (insbesondere der Fahrbahnen) durch Anlieger deren Leben
oder Gesundheit gefährdet.
Zuletzt wurde von der Verwaltung 1995 eine
Straßenreinigungsgebührensatzung (Vorlage 95 / 0176) zum Beschluss vorgelegt.
In der Sitzung am 10.08.1995 hat der Bauausschuss hierzu mit sechs Ja-Stimmen,
zwei Enthaltungen und ohne Nein-Stimmen beschlossen: “Die
Straßenreinigungssatzung ist wie bisher zu belassen.” Dieser Beschluss wurde
seither weder vom zuständigen Fachausschuss noch von der Stadtvertretung wieder
aufgehoben.
Die Erarbeitung der Grundlagen zur Einführung einer
Straßenreinigungsgebühr erfordert folgende Punkte:
v
die Bestimmung des Umfangs der Reinigungspflichten, die auf
die Anlieger übertragen werden, für die der Stadt dann keine Kosten entstehen;
sowie die Bestimmung des von der Stadt erbrachten Umfangs an gebührenrelevanten
Reinigungsleistungen nach § 45 StrWG
v
die Ermittlung der Kosten für die städtischen
Straßenreinigungsleistungen, sowie die Abgrenzung der Kosten für weitere
Reinigungsleistungen der Stadt Norderstedt, die über die Verpflichtungen nach §
45 StrWG hinaus gehen
v
die Ermittlung der Grundstücksfrontlängen aller
Grundstücke, die nach § 45 Absatz 3 Ziffer 3 StrWG zur Zahlung einer
Straßenreinigungsgebühr heran zu ziehen sind
Eine entsprechende Beschlußvorlage zur Einführung
einer Straßenreinigungsgebührensatzung wird zur Zeit erarbeitet.
Allgemein:
Anläßlich der absehbar knappen Haushaltsmittel ist
eine Bereinigung des Stellenplanes des Betriebsamtes sinnvoll. Hier werden
Stellen aufgeführt, die für das Haushaltsjahr 2002 und ff. nicht kalkuliert
sind und damit auf lange Sicht nicht mehr besetzt werden können. Hier wird Amt
70 in Zusammenarbeit mit dem Hauptamt eine Überarbeitung vornehmen.
Der
Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.