Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

 

Stellungnahme zur Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 04.10.2001 - TOP 10

 

 

1.        Frau Hahn wünscht von der Verwaltung zum Punkt 2.4 eine Berichtsvorlage zu den Intervallen der Straßenreinigung in den einzelnen Straßen sowie zu den Punkten Personalkosten und Rufbereitschaft im Rahmen des Gesamtkostenvergleichs 1999 und 2000. Der Ausschuss stimmt dem einvernehmlich zu.

2.        Frau Hahn wünscht von der Verwaltung einen Bericht zu der Abweichung der Personalausgaben von 7,82 % im Rahmen des Soll-Ist Vergleichs 2001, Budget Betriebsamt 70.

3.         Frau Hahn wünscht einen Bericht von der Verwaltung zu der Abweichung der Personalausgaben von – 14,50 % im Rahmen des Soll-Ist Vergleichs 2001, KRE Straßenreinigung 9700. Der Ausschuss stimmt dem einvernehmlich zu.

 

Zu 1)

 

85 Straßenfahrbahnen, die in der Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung aufgeführt sind, werden von zwei Großkehrmaschinen, gereinigt. Es gibt dabei z. Zt. drei verschiedene Reinigungsintervalle (1x/2x und 4x monatlich). Z.Z. ist eine interne Arbeitsgruppe mit Fragen der Optimierung des Reinigungsstandards und Detailanalysen befasst. Die bisherige Tourenplanung ist als Anlage 1 beigefügt.

Hier sind nicht nur die nach der Straßenreinigungssatzung (Anlage 2) zu reinigenden Straßen aufgeführt, sondern auch die Bereiche, in denen die Stadt als Anlieger in eigener Sache tätig werden muss (beispielsweise vor Spielplätzen, Grünanlagen, städtischen Liegenschaften, unbebaute Grundstücke außerhalb der geschlossenen Ortslage).

 

Das Thema “Straßenreinigung” wird im Jahr 2002 in einer gesonderten Vorlage für die neu zu treffende Entscheidung über die Einführung von Straßenreinigungsgebühren behandelt.

 

Nach den Recherchen der Personalabteilung sieht die Personalkostenabrechnung für die Rufbereitschaft für den Fahrbahn-Winterdienst in den Jahren 1999 und 2000 wie folgt aus:

 

Winterdienst 1999/2000

Winterdienst 2000/2001

 

 

24 Stunden-Bereitschaft

24 Stunden-Bereitschaft

15.11.1999 bis 19.11.1999 – 40,0 Std.

und 12.02.2000 bis 05.03.2000 – 40,0 Std.

13.11.2000 bis 19.11.2000

und 12.02.2001 bis 19.03.2001- 40,0 Std.

20.11.1999 bis 11.02.2000 – 33,5 Std.

20.11.2000 bis 11.02.2001 – 33,5 Std.

 

 

 

 

13 Personen x 12 Wochen mit 33,5 Std.

7 Personen x 12 Wochen mit 33,5 Std.

=  99.896,16 DM

=  54.853,68 DM

13 Personen x 4 Wochen mit 40,0 Std.

7 Personen x 6 Wochen mit 40,0 Std.

=  31.976,88 DM

=  26.373,36 DM

 

 

Gesamt: 131.873,04 DM

Gesamt: 81.191,04 DM

 

Zu 2)

Nach Rücksprache mit der Personalabteilung ist die Abweichung der Personalausgaben auf Abweichungen bei der Zuordnung von Personalfällen zurückzuführen. Diese wurden inzwischen bereinigt. Die nächste Prognose aus Oktober 2001 wies nur noch eine Abweichung von + 4,5 % auf. Diese findet ihre Begründung darin, dass in den kalkulierten Ansätzen des Jahres 2001 die Tariferhöhungen der Jahre 2000 und 2001 und die Veränderungen bei den persönlichen Verhältnissen, z.B. Höhergruppierungen und Alterszuschläge, nicht enthalten sind.

 

Bereits aus der Prognose Oktober 2001 wird weiterhin deutlich, dass unter Berücksichtigung der Personalkosten für das gesamte Amt 70 das oben genannte Defizit  schon zu diesem Zeitpunkt nahezu ausgeglichen war und die Gesamtabweichung bei + 0,85 % lag.

Diese wird durch eine speziell für die nicht berücksichtigten Tariferhöhungen eingerichtete Deckungsreserve des allgemeinen Finanzbudgets ausgeglichen.

 

 

Zu 3)

 

Die Abweichung von – 14,5 % bei den Personalkosten KRE Straßenreinigung Stand T 2.2001 basiert größtenteils durch eingesparte Personalkosten für einen Mitarbeiter, der in diesem Jahr leider infolge Krankheit aus der Lohnfortzahlung gefallen ist.

Die endgültigen Zahlen für das Jahr 2001 liegen noch nicht vor. Nach einem vorläufigen Ergebnis betragen die Personalkosten in 2001 voraussichtlich 322.506,91 DM.

 

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis