Sitzung: 07.02.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0033
Auf
Grundlage des Berichtes des Bürgermeisters für den Hauptausschuss am 26.11.2001
berät der Ausschuss über mögliche Konsolidierungspotentiale.
Der
Fachbereich Verkehr und Entwässerung hat ergänzend Erläuterungen hierzu
erarbeitet und legt diese als weitere Beratungsgrundlage vor.
Seite
26 (Aufgabe Beiträge) Anlage 1
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Zur
Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen für investive Maßnahmen sind die
Einnahmepotentiale generell vor Beschlussfassung einer beitragsrechtlichen
Beurteilung zu unterziehen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
Bei der praktischen Bauausführung bedarf es ebenfalls im Vorfeld einer
Abstimmung über die Auswirkungen auf die Beitragsfähigkeit.
Unterhaltungsmaßnahmen größeren Umfanges sind ebenfalls vor Beginn
beitragsrechtlich zu beurteilen.
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Es
sollten künftig mehr Baumaßnahmen beitragsfähig ausgebaut werden. Hierfür
müssen ggf. weniger Maßnahmen durchgeführt werden (“weniger = mehr”).
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Die
seit Jahren vorhandene Grunderwerbsproblematik kann aus Sicht des FB nur
behoben werden, wenn auch einmal zu unpopulären Maßnahmen, wie der Enteignung,
gegriffen wird. Der Bürger weiß dann, dass die Stadt handelt.
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Vorausleistungen
werden ab nächstem Jahr erhoben. Voraussetzung ist jedoch immer ein politischer
Beschluss. Die Politik sollte, um Planungssicherheit zu schaffen, einen Grundsatzbeschluss
hierzu treffen. Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage vorbereiten.
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Die
acht Stellen im Team Beiträge sind nicht ausschließlich für die
Beitragssachbearbeitung eingesetzt. Im Zuge der Verwaltungsumstrukturierung
sind dem Team weitere Aufgaben übertragen worden. Hier ist insbesondere zu
nennen:
Þ Sondernutzung
Þ HÜL-Führung für das gesamte Amt 69
Þ Haushalts- und Berichtswesen für das gesamte
Amt 69 sowie
Þ Genehmigungsverfahren nach dem TKG
Seite
29 (Aufgabe Vermessung) Anlage 2
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Als
Einsparungspotential wird zumindest für 2002 die Nichtbesetzung der Stelle
693.1 gesehen.
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Es
gibt zwei Arten von Vermessungsleistungen.
Auf der einen Seite die Tätigkeiten, die ausschließlich von öffentlich
bestellten Vermessungsingenieuren wahrgenommen werden dürfen (hoheitliche
Tätigkeiten wie z.B. Teilungsvermessungen, Gebäudeeinmessung) und auf der
anderen Seite die freiwillige Aufgabe der Stadt (technische Vermessungen wie
z.B. Fortführung und Pflege des digitalen Stadtgrundkartenwerkes).
Die Aktualität der Daten des Stadtgrundkartenwerkes als Grundlage für die
Tätigkeiten der eigenen Verwaltung kann nur durch kurzfristiges und flexibles
Handeln des Teams 693 gewährleistet werden.
Die im Rahmen der Aktualisierung erforderlichen Kleinaufträge würden als
Vergaben an Externe ein unwirtschaftliches Handeln der Kommune darstellen.
Das Thema Ausbildung im Team 693 ist diskussionswürdig.
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Streichung
der gesondert für die Vermessung eingestellten Fortbildungskosten / Reisekosten.
Diese werden vom Fachbereich aufgefangen (./. 1.500,00 €).
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Anpassung
der Gebührentarife für die Leistungen der Reprographie. Dieses müsste im Rahmen
einer Änderung der Verwaltungsgebührensatzung erfolgen. Eine Kostenbeteiligung
des Katasteramtes ist abschließend geklärt, sie ist nicht möglich.
(Aufgabe
ÖPNV)
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Die
Verwaltung der Finanzmittel und die Zahlbarmachung der Kostenbeteiligung ÖPNV
an den Kreis Segeberg kann auf die VGN übertragen werden.
Zusätzlicher
Vorschlag
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Als
zusätzliche Einnahmemöglichkeit wird die Erhebung einer Regenwassergebühr für
das Einleiten von Oberflächenwasser ins Regenwassersiel gesehen. Die
Erarbeitung einer solchen Satzung bedarf jedoch einiger Zeit, sodass das
Ergebnis erst mittelfristig zum Tragen kommt.
Der
Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.