Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Auf Grundlage des Berichtes des Bürgermeisters für den Hauptausschuss am 26.11.2001 berät der Ausschuss über mögliche Konsolidierungspotentiale.

 

Der Fachbereich Verkehr und Entwässerung hat ergänzend Erläuterungen hierzu erarbeitet und legt diese als weitere Beratungsgrundlage vor.

 

Seite 26 (Aufgabe Beiträge)   Anlage 1

-          Zur Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen für investive Maßnahmen sind die Einnahmepotentiale generell vor Beschlussfassung einer beitragsrechtlichen Beurteilung zu unterziehen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Bei der praktischen Bauausführung bedarf es ebenfalls im Vorfeld einer Abstimmung über die Auswirkungen auf die Beitragsfähigkeit.
Unterhaltungsmaßnahmen größeren Umfanges sind ebenfalls vor Beginn beitragsrechtlich zu beurteilen.

-          Es sollten künftig mehr Baumaßnahmen beitragsfähig ausgebaut werden. Hierfür müssen ggf. weniger Maßnahmen durchgeführt werden (“weniger = mehr”).

-          Die seit Jahren vorhandene Grunderwerbsproblematik kann aus Sicht des FB nur behoben werden, wenn auch einmal zu unpopulären Maßnahmen, wie der Enteignung, gegriffen wird. Der Bürger weiß dann, dass die Stadt handelt.

-          Vorausleistungen werden ab nächstem Jahr erhoben. Voraussetzung ist jedoch immer ein politischer Beschluss. Die Politik sollte, um Planungssicherheit zu schaffen, einen Grund­satz­be­schluss hierzu treffen. Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage vorbe­reiten.

-          Die acht Stellen im Team Beiträge sind nicht ausschließlich für die Beitragssachbearbeitung eingesetzt. Im Zuge der Verwaltungsumstrukturierung sind dem Team weitere Auf­gaben übertragen worden. Hier ist insbesondere zu nennen:

Þ Sondernutzung

Þ HÜL-Führung für das gesamte Amt 69

Þ Haushalts- und Berichtswesen für das gesamte Amt 69 sowie

Þ Genehmigungsverfahren nach dem TKG


Seite 29 (Aufgabe Vermessung)   Anlage 2

-          Als Einsparungspotential wird zumindest für 2002 die Nichtbesetzung der Stelle 693.1 gesehen.

-          Es gibt zwei Arten von Vermessungsleistungen.
Auf der einen Seite die Tätigkeiten, die ausschließlich von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren wahrgenommen werden dürfen (hoheitliche Tätigkeiten wie z.B. Teilungsvermessungen, Gebäudeeinmessung) und auf der anderen Seite die freiwillige Aufgabe der Stadt (technische Vermessungen wie z.B. Fortführung und Pflege des digitalen Stadtgrundkartenwerkes).
Die Aktualität der Daten des Stadtgrundkartenwerkes als Grundlage für die Tätigkeiten der eigenen Verwaltung kann nur durch kurzfristiges und flexibles Handeln des Teams 693 gewährleistet werden.

Die im Rahmen der Aktualisierung erforderlichen Kleinaufträge würden als Vergaben an Externe ein unwirtschaftliches Handeln der Kommune darstellen.
Das Thema Ausbildung im Team 693 ist diskussionswürdig.

-          Streichung der gesondert für die Vermessung eingestellten Fortbildungskosten / Reise­kosten. Diese werden vom Fachbereich aufgefangen (./. 1.500,00 €).

-          Anpassung der Gebührentarife für die Leistungen der Reprographie. Dieses müsste im Rahmen einer Änderung der Verwaltungsgebührensatzung erfolgen. Eine Kostenbeteiligung des Katasteramtes ist abschließend geklärt, sie ist nicht möglich.

(Aufgabe ÖPNV)

 

-          Die Verwaltung der Finanzmittel und die Zahlbarmachung der Kostenbeteiligung ÖPNV an den Kreis Segeberg kann auf die VGN übertragen werden.

Zusätzlicher Vorschlag

-          Als zusätzliche Einnahmemöglichkeit wird die Erhebung einer Regenwassergebühr für das Einleiten von Oberflächenwasser ins Regenwassersiel gesehen. Die Erarbeitung einer solchen Satzung bedarf jedoch einiger Zeit, sodass das Ergebnis erst mittelfristig zum Tragen kommt.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.