Sitzung: 07.02.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0036
7.1.1
Optimierung
durch Auslagerung in Eigengesellschaft im Bereich
·
Gebäudemanagement
(Beseitigung Sanierungsrückstau; Senkung Heizkosten / Bauunterhalt)
·
ggf.
einschließlich Reinigungsdienst und Hausmeister
7.1.2
Reinigungsdienst
·
Vergabe
von Reinigungsleistungen an Private (schrittweise im Rahmen der
Personalfluktuation)
·
Kostensenkung
durch Reduzierung der Reinigungsanforderungen (Kostenverantwortung der
Gebäudenutzer in deren Budget)
7.1.3
Überprüfung
aller bestehenden Versicherungen, insbes. Gebäudeversicherung, und Optimierung
durch z.B.
·
Direktversicherer
·
Verzicht
auf die Versicherung von Gebäuden (Deckung aller Schäden aus Haushalt, Bildung
Sonderrücklage und/oder interkommunaler Risikoausgleich) oder deutliche
Erhöhung der Selbstbeteiligung zur Minderung der Prämien (ausschließliche
Abdeckung von Totalverlusten oder Großschäden)
Zu 7.1.1:
Es gibt verschiedene Organisationsformen (z.B. Regiebetrieb, Eigenbetrieb, GmbH
usw.), die für das Gebäudemanagement in Frage kommen könnten.
Erste Überlegungen zu diesem Thema wurden im Fachamt bereits angestellt.
Allerdings
müssten vor einer abschließenden Wertung noch amtsübergreifende Fragen geklärt
werden, wo die Beteiligung anderer Ämter und ggf. auch externe Unterstützung
(steuerliche Fragen) erforderlich wird.
Fazit:
Eine
fundierte Entscheidungsfindung kann nur nach konkreter Zielsetzung durch
Beteiligung anderer Fachämter und Externer erfolgen.
Eine Umstrukturierung
der Bereiche Hausmeister und Betriebshandwerker, mit dem Ziel die Kosten in
Zukunft zu senken, wäre durchaus denkbar.
·
Durch
eine Poolbildung der Schulhausmeister und durch weitere Schulungen der
Hausmeister kann der Standard gehoben werden und somit kann eine Steigerung der
Effektivität erreicht werden.
·
Die
Größe des Bauhofes Langenharmer Weg (5 Betriebshandwerker) schließt eine eigene
Organisationsform aus. Eine schrittweise Auflösung durch Personalfluktuation
soll erfolgen.
Zu
7.1.2:
Das
Amt für Gebäudewirtschaft hat ein Reinigungskonzept entwickelt, dass am
14.01.2002 im Hauptausschuss vorgestellt wurde. – Folienbericht ist als Anlage
beigefügt –
Zu
7.1.3:
·
Direktversicherer
haben keinen Außendienst.
Die Abwicklungen im Schadenfall und bei Vertragsveränderungen, z. B.
Neuschätzungen von Gebäuden würde sich zeitlich verzögern und einen erhöhten
Personalaufwand, durch Schätzer und Schadensachverständige, bedeuten.
·
Verzicht
auf Versicherung von Gebäuden:
Es kann nicht voraus gesagt werden, wie viele Schäden im Jahr anfallen.
Die Gefahrtragung für unsere diversen Objekte wird daher auf den Versicherer
übertragen.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die angefallenen Schäden immer
höher als die aufgewandten Prämien waren.
·
Erhöhung
der Selbstbeteiligung und ausschl. Abdeckung von Totalverlusten:
Versicherungsunternehmen decken aufgrund einer ausgeglichenen Risikokalkulation
nicht nur einzelne Gefahren, z. B. nur die Gefahr des Totalschadens.
Weiterhin muss geprüft werden, ob der Versicherer Selbstbeteiligungen bei
Schadenfällen anbietet und welche Prämieneinsparungen tatsächlich dabei
entstehen.
7.2 Bedürfnisanstalten
Die Stadt Norderstedt unterhält 4 öffentliche
Bedürfnisanstalten:
·
Bedürfnisanstalt
Harksheider Markt
·
Bedürfnisanstalt
ZOB Glashütter Markt
·
Bedürfnisanstalt
Bahnhof NoMi
·
Bedürfnisanstalt
Schmuggelstieg
Die Bewirtschaftungskosten betragen für den
Haushaltsansatz 2002 € 66.500,-, dazu kommt der Bauunterhalt von € 7.300,--
(diese würden nicht völlig entfallen aufgrund des Bahnhofs NoMi) und Beträge
für Miete, Schadenersätze und Versicherung von € 2.400,--.
Bei den öffentlichen Bedürfnisanstalten handelt es
sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Norderstedt. Deshalb wird seitens
der Verwaltung folgender Vorschlag mit dem Ziel der Schließung gemacht:
- Die Bedürfnisanstalt
Harksheider Markt ist die einzige, die Samstags für die Markthändler zur
Verfügung stehen muss. Es ist also zunächst ein Öffnungsvormittag pro
Woche weiterhin erforderlich. Hierfür muss eine Lösung im Rahmen der
Überplanung erfolgen. Die Kosten für die Öffnung müssten für 2003 aus dem
Budget Märkte getragen werden und in die Marktgebühren einfließen.
- Die Bedürfnisanstalt
ZOB Glashütter Markt wird zur Zeit von der Besitzerin des Kiosk betreut,
die dafür eine Pachtvergünstigung erhält. Daneben besteht ein Vertrag mit
dem HVV über eine Kostenbeteiligung. Hierüber sind Verhandlungen zu
führen.
- Für die
Bedürfnisanstalt Bahnhof NoMi muss eine einvernehmliche Regelung mit den
Stadtwerken/Verkehrsgesellschaft gefunden werden.
4. Die Bedürfnisanstalt Schmuggelstieg kann mit Vertragsbeendigung
(Bewirtschaftung) geschlossen werden. Einmalig sind allerdings Kosten für den
Abbau einzuwerben.
7.3 Park and Ride- / Bike and Ride-Anlagen
Aufgrund der Garagenverordnung vom
30.11.1995 §2, geändert durch LVO vom
18.09.1997 § 25 Abs. - Überwachung der
Frauenparkplätze in bestehenden allgem. zugänglichen Großgaragen -, sind zur
täglichen Kontrolle Videoüberwachungseinrichtungen, Notrufeinrichtungen und
Bewegungsmelder zu installieren. Weiterhin ist eine Optimierung des
Anstrichs, der Beleuchtung und Beschilderung erforderlich.
Es besteht die Forderung, dass bei Großgaragen 10%
der Stellplätze für Frauen reserviert und überwacht werden müssen.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen müssen Mittel wie
folgt bereitgestellt werden:
Rathaus
Tiefgarage |
100.000
€ |
P+R
– Anlage Garstedt |
86.000 € |
P+R
– Anlage NoMi Nord
|
99.000 € |
P+R
– Anlage NoMi Ost
|
38.000 € |
P+R
– Anlage NoMi West
|
44.000 € |
Dies ergibt zu dem berücksichtigten
Zuschuss von 184.000 € einen zusätzlichen Bedarf für die P+R - Anlagen in Höhe
von 367.000 €.
Die
Ausführungsfrist für die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde vom Innenministerium
bereits um drei Jahre ausgesetzt.
Diese
Frist läuft am 31.März 2002 ab. Eine Verlängerung über den 31.März 2002, die
Mitte des Jahres noch möglich schien, ist nach telefonischer Rücksprache vom
30. November 2001 mit dem Innenministerium nicht geplant.
Dies
bedeutet für das Haushaltsjahr 2002 einen Gesamtzuschuss für die Tiefgaragen in
Höhe von insgesamt 551.000 €.
Um
den Haushalt kurz- und längerfristig zu entlasten wäre eine Budgetverlagerung -
Park and Ride- / Bike and Ride-Anlagen- zur Verkehrsgesellschaft
Norderstedt/Stadtwerke denkbar.
Bei
einer eventuellen Budgetverlagerung sollte auch eine mögliche Eigentumsübertragung
dieser Anlagen auf die VgN/Stadtwerke in Betracht gezogen werden.
Dies
wäre für die Ausübung des Hausrechts von Vorteil und würde Verwaltungswege
erheblich verkürzen.
Die
Abwicklung aller anfallenden ÖPNV-Kosten würde dann über die VgN/Stadtwerke
erfolgen.
7.4
Rentnerwohnungen
Eine Beratung wurde bereits vor Haushaltskonsolidierung
im Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft aufgenommen. – Vorlage zur
Kenntnis –
Der
Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.