Sitzung: 13.02.2002 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Gengelbach berichtet, die Stadtwerke sind aufgrund einer hierzu ergangenen
Landesverordnung verpflichtet, den betroffenen Landwirten Ausgleichszahlungen
für die Beachtung des Wasserschutzes in den entsprechend ausgewiesenen Gebieten
in Norderstedt zu leisten.Diese Zahlungen würden mit der Grundwasserabgabe
verrechnet werden, sie belasten daher im Endeffekt nicht das Budget der
Stadtwerke.
Protokollauszug:
Stadtwerke