Sitzung: 21.02.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0038
Zu
dem seit dem 15.06.1984 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt
wird die 45. Änderung aufgestellt.
Der
Geltungsbereich der 45. Änderung, Gebiet : “Friedrichsgabe-Nord” ,
umfasst den Bereich zwischen Schleswiger Hagen im Norden, Stadtgrenze im
Westen, AKN-Trasse im Osten und Kleingartenanlage Friedrichsgabe im Süden.
Planungsziele
sind :
-
Erweiterung des Gewerbegebietes Friedrichsgabe-Nord durch Ausweisung einer
gewerblichen Baufläche südlich der
Quickborner Straße
- Erweiterung der Wohnbau- und Gemischten Bauflächen südlich des
Kreuzungsbereiches
Quickborner Straße/ Waldbühnenweg/
AKN-Haltepunkt
-
Sicherung der Wohnfunktion an der Quickborner Straße ( westlicher Abschnitt )
-
Schaffung
von Sonderbauflächen westlich der K 113
-
Sicherung
der in Ost-West-Richtung verlaufenden Nebengrünverbindungen nördlich und
südlich der Quickborner Straße
-
Sicherung
der Hauptgrünverbindung vom Südwesten,
Bereich des Staatsforstes Rantzau, nach Norden entlang der AKN-Trasse
Richtung Haslohfurth
-
Sicherung
einer Grünfläche zwischen Umspannwerk und K 113
Weiterhin
wird die planfestgestellte K 113 als überörtliche Hauptverkehrsstraße
dargestellt.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/ Stadtvertreter von der Beratung
und Beschlußfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.