Sitzung: 04.03.2002 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0120
Die
Frage wird wie folgt beantwortet:
Die
Verwaltung vergibt höchstens 50 Aufkleber, damit eine Schilderflut im
Norderstedter Stadtgebiet vermieden wird.
Für
zerstörte Plakate wird auf Wunsch des Antragstellers jeweils die im Einzelfall
für den Ersatz benötigte Anzahl an Aufklebern zur Verfügung gestellt.
In
der De-Gaspari-Passage werden aufgrund des § 8 der Gebührensatzung über die
Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Norderstedt vom 20. August
1986 von politischen Parteien ausschließlich Verwaltungsgebühren erhoben. Von
einer Sondernutzungsgebühr sind die politischen Parteien befreit.
Der
Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Frau
Paschen weist auf die Formulierung des Teams Beiträge zur Erteilung einer
Sondernutzungserlaubnis Punkt 5 hin. Laut diesem Punkt ist die direkte
Mitgliederwerbung am Informationsstand untersagt.
Frau
Paschen fragt, ob diese Einschränkung überhaupt rechtens ist und ggf.
Zuwiderhandlungen bestraft werden können.
Protokollauszug:
Amt 60