Sitzung: 07.03.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:5 NEIN-Stimmen:3 Enthaltungen:3
Vorlage: B02/0098
Herr
Deutenbach erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen des Ausschusses.
Der
Ausschuss diskutiert die Vorlage.
Herr
Lange stellt den Antrag, dass die Baugrenze entlang des Gewässerschutzstreifens
festgelegt wird, wie es im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr vom
18.10.2001 beschlossen wurde. Die Anregung zu Punkt 6 soll entsprechend mit
nicht berücksichtigt beschieden werden.
Herr
Berg beantragt namentliche Abstimmung
Die
Sitzung wird von 20.25 bis 20.35 Uhr unterbrochen
Die
namentliche Abstimmung zum Änderungsantrag ergibt sich wie folgt:
Herr
v. Welzeck Enthaltung
Herr
Roeske ja
Herr
Lange ja
Frau
Slevogt ja
Herr
Engel ja
Frau
Hahn ja
Herr
Scharf nein
Herr
Berg nein
Herr
Steffen nein
Frau
Paschen nein
Frau
Strommer nein
Der
Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Beschluss:
a)
Entscheidung
über die Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der
Zeit vom 05.06.2001 bis 05.07.2001, der eingeschränkten Beteiligung vom 01.08.
– 17.08.01, sowie der erneuten öffentlichen Auslegung vom
08.11. – 22.11.01.
Die vor, während oder nach den öffentlichen Auslegungen eingegangenen
Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange und Anregungen privater
Personen werden:
berücksichtigt:
Punkt 2:
Forstamt Segeberg vom
26.07.2001
Punkt 6:
Axel Behrmann vom 12.11.2001
teilweise berücksichtigt:
Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat - vom 20.07.2001
und 22.11.2001
Punkt 3:
Hinrich Behrmann vom
23.04.2001
Otto Voss für Hinrich Behrmann vom 27.06.2001
Punkt 7:
Fa. Kummerfeldt + Boll vom
12.11.2001
nicht berücksichtigt:
Punkt 4:
Anwalts- und Notarkanzlei
Dr. Bischoff + Märtens
für Hinrich Behrmann vom
15.11.2001
Punkt 5:
Klaus Behrmann vom 13.11.2001
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen zum Sachverhalt der Vorlage B 02/0098 Bezug genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die
Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Auf
Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, den
Bebauungsplan Nr. 193 – Norderstedt (Neufassung) – Gebiet: Stichstraße zwischen
Glashütter Damm und Ossenmoorgraben/Glashütter Damm Haus-Nr. 32-58, bestehend
aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text – in der Fassung vom
März 2002 als Satzung. Die Begründung – Stand: 07.03.2002 – wird in der Fassung
der Anlage 2 dieser Vorlage gebilligt.
c)
Die
Bebauungspläne Nr. 22 – Harksheide und B 193 – Norderstedt werden aufgehoben.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses sowie
den Aufhebungsbeschluss ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen
und anschließend den Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht
bereit zu halten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der
Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden
kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung
noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Die
Vorlage wurde mit 5 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Frau
Slevogt verlässt um 20.40 Uhr die Sitzung, sie wird von Herrn Köncke vertreten.