Sitzung: 20.03.2002 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0161
Herr
Struckmann gibt folgenden Sachstandsbericht:
Auf
der Basis der z.T. bereits auf der Sitzung des Ausschusses für junge Menschen
am 20.02.2002 ausführlich präsentierten Betreuungsbausteine wurden die
(kostendeckenden) Entgelte für die einzelnen Bausteine ermittelt. Dabei wurde
zugrunde gelegt, dass das Land entsprechend seiner am 05.02.2002 bekannt
gemachten “Richtlinie zur Förderung von Betreuungsangeboten an Grund- und
Förderschulen” sich an den Personalkosten beteiligt.
An
Ausgaben wurden berücksichtigt: je zwei Stellen für sozialpädagogische
Assistentinnen (alternativ: entsprechende Honorarmittel) sowie Sachkosten in
Höhe von 50 € pro Kind pro Jahr analog der Förderung von Betreuungsangeboten
durch Elterninitiativen an anderen Grundschulen in Norderstedt. Der
Personalkostenbedarf wurde mit 9/12, d.h. unter Berücksichtigung der
Ferienzeiten, kalkuliert. Unberücksichtigt bleiben dabei der
Verwaltungskostenanteil sowie der zusätzliche Koordinierungsbedarf, der wohl
hauptsächlich vom Hort zu tragen sein wird.
Damit
ergeben sich für die einzelnen Betreuungsbausteine zusammengenommen Entgelte,
die nicht wesentlich von den Gebühren für Hortplätze abweichen– allerdings ohne
ein entsprechendes Ferienangebot sowie ohne die Möglichkeit einer
Sozialstaffelermäßigung.
Zur
Abfrage des Bedarfs an den unterschiedlichen Betreuungsangeboten wurden von den
betroffenen Einrichtungen Fragebögen entwickelt, die allen Eltern der
Schulkinder der 1. bis 3. Klasse sowie der zum kommenden Schuljahr
einzuschulenden Kinder in der 12. kw zugesandt werden. Ergänzend dazu werden am
16.04.2002 (Pellwormstraße) bzw. am 23.04.2002 (Niendorfer Straße)
Informationsveranstaltungen für Eltern durchgeführt. Bis Ende April soll dann
eine Übersicht über den tatsächlichen Bedarf an den einzelnen
Betreuungsbausteinen vorliegen.
Es
herrscht Einvernehmen darüber, den anwesenden Damen Menzzer, Schulleiterin GS
Pelwormstraße, Diercks, Schulleiterin GS Niendorfer Straße und Münch, Leiterin
des Hortes Niendorfer Straße zu diesem Punkt Rederecht zu erteilen.
Zunächst
weisen die die o.g. Damen auf die positive Zusammenarbeit mit der Verwaltung
und die äußerst zügige Erarbeitung der Fragebögen für die Eltern hin.
Frau
Diercks gibt in Ergänzung zu der Vorlage das Anschreiben der GS Niendorfer
Straße zu Protokoll (Anlage 3).
Während
der sich anschließenden Diskussion sieht der Ausschuss nach wie vor das Land in
der Pflicht, das Angebot der verlässlichen Halbtagsgrundschule vorzuhalten,
mindestens aber zu finanzieren. Der in der Planung beabsichtigte Anteil des
Landes wird als völlig unzureichend erachtet. Die Verwaltung wird gebeten,
weiterhin mit dem Land zu verhandeln, mit dem Ziel, der verlässlichen, für
Eltern unentgeltlichen, Halbtagsgrundschule.
Der
Ausschuss begrüßt deshalb auch das vorgestellte Projekt als "Betreute
Grundschule" zu bezeichnen - in Abgrenzung zum Angebot der
"verlässlichen" Halbtagsschule.
Die
anwesenden Leiterinnen und Herr Struckmann beantworten daraufhin verschiedene
Fragen wie folgt:
-
Wie soll das Weisungsrecht zwischen Schule und Hort geregelt werden?
Die Schule für den Bereich des Unterrichts und der
Schulräume, der Hort für den Bereich der Betreuung außerhalb des Unterrichts
und die Horträume.
-
Versicherungspflicht?
Die SchülerInnen sind über den KSA für die Schulzeit
versichert; für die Nachmittags- und Ferienbesetzung erfolgt eine Versicherung
über den GUV.
-
Wie sicher ist die (geringe) finanzielle Beteiligung des Landes?
Die Antragstellung erfolgt bis Ende Mai; ein
Bescheid ergeht voraussichtlich im September. Bis dahin ist die Beteiligung des
Landes unsicher. Dies gilt auch für die Zeit nach Auslaufen der
Förderrichtlinie in 3 Jahren.
-
Ist der Zeitplan bis zum Beginn der Projekte nicht zu eng?
Er ist in der Tat sehr eng und duldet auf keinen
Fall Aufschub in den nächsten Maßnahmen (Info an die Eltern, Bedarfsabfrage,
inhaltliche und organisatorische Planung der Bausteine/Module, Besetzung der
Stellen).Auf keinen Fall sollte der Beginn der Projekte verschoben werden. Dies
würde zur Demotivation interessierter und engagierter Eltern führen. Zur Not
muss die erste Zeit improvisiert werden.
-
Warum wird in einer Einrichtung Ferienbetreuung über die Module
angeboten, in der anderen jedoch nicht?
Vorauszuschicken ist, dass beiden Standorten
grundsätzlich die Freiheit gegeben wurde, Modelle zu entwickeln, die dem
jeweiligen Bedarf bzw. den vorhandenen Ressourcen entsprechen. Bezüglich der
Ferienzeit plante eine Einrichtung das Angebot wöchentlicher, ganztägiger
Betreuung, was sich jetzt als Modul 7 wiederfindet.
Die andere Einrichtung wollte ursprünglich einen
Baustein "Ferienbesetzung halbtags vormittags" anbieten. Dieses hätte
zusammen mit den Bausteinen der Vormittagsbetreuung in der Schulzeit dem
Hortangebot vormittags entsprochen und ist deshalb - da auch noch keine Ergebnisse
der Elternbefragung zur Teilzeithortbetreuung vorlagen - nicht weiter verfolgt
worden.
-
Reicht die Qualifikation von sozial-pädagogischen Assistentinnen für
die vorgesehenen Angebote aus?
Sozial-pädagogische Assistenten wurden als
Berechnungsgröße für die Ermittlung der Kosten für die Bausteine/Module
gewählt. Es ist zum einen dem Hort überlassen, welche Mitarbeiterin für den
Bereich eingesetzt werden soll. Zum anderen sollte auch die Möglichkeit
bestehen, Personen mit anderen Qualifikationen auf die zusätzlichen Stellen
einzustellen, soweit sie sich mit dem Gehalt in dem vorgegebenen Rahmen bewegen
(z.B. durch geringere Stundenzahl).
-
Die Kosten aller Bausteine in der Pellworm-Einrichtung liegen weit
unter den Kosten für einen Hortplatz; Warum?
Die einzelnen Bausteine für sich schließen die
Ferienbetreuung aus.
-
Warum sind die Kosten der Module 2 und 3 so gering im Verhältnis z.B.
zu Modul 1, obwohl sie mehr Stunden umfassen?
Berücksichtigt wurde hierbei der hohe Anteil von
(kostenfreier) Unterrichtszeit und entsprechend geringem (kostenrelevanter)
Betreuungsbedarf.
-
Ist die Durchführung von 2 ähnlichen Befragungen (Februar: Horte,
März/April: Grundschulen) nicht verwirrend für die Eltern?
Ja, lässt sich aber nicht entzerren oder
zusammenlegen, da es relativ zeitnah zur Platzvergabe geschehen muß bzw.
unterschiedliche Zielgruppen sind. Insbesondere im Bereich der Horteltern wurde
deshalb intensiv informiert.
-
Warum können nur benachbarte Bausteine/Module gebucht werden?
Es wird ansonsten die Gefahr gesehen, daß Eltern aus
Kostengründen darauf spekulieren, daß ihre Kinder die Zeit nach
Unterrichtsschluss bis zum Beginn des Betreuungsangebotes irgendwie
überbrücken.
-
Wann rechnet sich das Angebot?
Die Kosten- Entgeltkalkulation erfolgte auf Basis
einer 100%igen Auslastung. Bei geringerer Auslastung müssten zum Erreichen
einer Kostendeckung höhere Entgelte gefordert werden. Diese würden dann
allerdings nicht mit denen für die Horte harmonisieren.
Alternativ müssten Haushaltsmittel bereitgestellt
werden, um die Entgelte zu decken. Ein Beschluss, zumindest ein Votum zur Höhe
der Entgelte durch den Ausschuss für junge Menschen wäre vor der
Elternbefragung hilfreich. Die Fraktionen haben hierzu noch Diskussionsbedarf.
Die Verwaltung geht somit mit den vorgelegten Zahlen in die Elternbefragung.
Herr
Hagemann bittet die Verwaltung um einen schriftlichen Sachstandsbericht zu der
Finanzierung der verlässlichen Halbtagsschule im Allgemeinen.
In
diesem Zusammenhang wird auf die Anlage 3 der Berichtsvorlage M02/0161
verwiesen.
Auf
Anregung von Frau Münch bittet der Ausschuss für junge Menschen die Verwaltung,
mit den Projektschulen sog. Zielvereinbarungen zu schließen und diese nach dem
ersten Probejahr zu überprüfen, um Messgrößen für den Erfolg zu haben.
Ungeklärt
- aber dringend erwünscht - ist, mit
welchen Ressourcen das Projekt dokumentiert und evaluiert werden soll.
Abschließend bedankt sich der Ausschuss für junge
Menschen für die bisherige Arbeit und bittet die Verwaltung, das Projekt in
diesem Sinne weiterzuführen, sowie um baldige Informationen zum Ergebnis der
Umfragen.