Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Verena Asbrand, wohnhaft Sonnentauweg 6, 22844 Norderstedt fragt:

 

"Wo kann mein Sohn, der am 03. Juli 2002 drei Jahre alt wird, betreut werden. Bisher konnte kein Platz von der Stadt Norderstedt zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin möchte ich wissen, ob es richtig ist, dass ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung durch eine Kindertagesstätte besteht und nicht durch eine Tagesmutter?"

 

Die Verwaltung antwortet, dass derzeit eine erhebliche Unterversorgung in allen Bereichen der Kindertagesstätten (Krippe, Elementarbereich, Hort) besteht und diese Problematik unter TOP 7 behandelt wird.

Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz kann nur gegenüber dem Träger der örtlichen Jugendhilfe, Kreis Segeberg, geltend gemacht werden.

Dazu können jedoch auch freie Träger (Kirchen, Wohlfahrtsverbände etc.) herangezogen werden und nicht ausschließlich die Stadt Norderstedt.

Die Betreuung durch ein Tagesmutter ersetzt nicht den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstätten - Platz.