Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Für die jetzige Nutzung des Grundstückes ist eine befristete Baugenehmigung für “Euro-Auto-Import mit Aufstellen eines Bürocontainers und einer Stellplatzanlage für Verkaufs­fahrzeuge” genehmigt worden (Aktenzeichen 684/00 - Genehmigungsdatum 02.02.2001).

 

Außer der Containeranlage und den Baumschutzflächen steht das gesamte Grundstück für Stellplatzanlagen zur Verfügung.

Die für den Betrieb erforderlichen Stellplätze wurden auf dem Grundstück nachgewiesen.

 

Für den geplanten “Neubau eines Geschäftshauses mit Kfz.-Ausstellung und Verkauf, einem Verkaufsgeschäft und einem Bürobetrieb im Obergeschoss” liegt ein Bauantrag unter dem Aktenzeichen 208/01 zur Genehmigung vor.

 

Gemäß B-Plan Nr. 225 sind an der Südwestgrenze des Baugrundstückes, Flurstück 154/28, auf öffentlicher Verkehrsfläche Parkplätze festgesetzt.

 

Der Ausbau und die Ausweisung dieser öffentlichen Parkplätze kann erst mit dem Ausbau der Verkehrsfläche erfolgen.

Das gleiche betrifft auch eine Nutzungsausweisung für die Feuerwehr.

 

Verkauft worden ist nur das Flurstück 154/28. Eine neue Vermessung war nicht erforderlich. Die gemäß B-Plan festgesetzten Parkplätze liegen außerhalb dieses Flurstückes.

 

Protokollauszug: Amt 60