Sitzung: 22.04.2002 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0184
Für
die jetzige Nutzung des Grundstückes ist eine befristete Baugenehmigung für
“Euro-Auto-Import mit Aufstellen eines Bürocontainers und einer
Stellplatzanlage für Verkaufsfahrzeuge” genehmigt worden (Aktenzeichen 684/00
- Genehmigungsdatum 02.02.2001).
Außer
der Containeranlage und den Baumschutzflächen steht das gesamte Grundstück für
Stellplatzanlagen zur Verfügung.
Die
für den Betrieb erforderlichen Stellplätze wurden auf dem Grundstück
nachgewiesen.
Für
den geplanten “Neubau eines Geschäftshauses mit Kfz.-Ausstellung und Verkauf,
einem Verkaufsgeschäft und einem Bürobetrieb im Obergeschoss” liegt ein
Bauantrag unter dem Aktenzeichen 208/01 zur Genehmigung vor.
Gemäß
B-Plan Nr. 225 sind an der Südwestgrenze des Baugrundstückes, Flurstück 154/28,
auf öffentlicher Verkehrsfläche Parkplätze festgesetzt.
Der
Ausbau und die Ausweisung dieser öffentlichen Parkplätze kann erst mit dem
Ausbau der Verkehrsfläche erfolgen.
Das
gleiche betrifft auch eine Nutzungsausweisung für die Feuerwehr.
Verkauft
worden ist nur das Flurstück 154/28. Eine neue Vermessung war nicht
erforderlich. Die gemäß B-Plan festgesetzten Parkplätze liegen außerhalb dieses
Flurstückes.
Protokollauszug:
Amt 60