Sitzung: 07.05.2002 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:36 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0054
Beschluss:
Der
Begriff “Grundausstattung” bei der Nutzung von Räumlichkeiten der Tribühne
Norderstedt in den Kulturförderrichtlinien der Stadt Norderstedt unter Punkt
2.4.6 wird befristet für 2002 wie folgt definiert:
Zur
Grundausstattung gehört:
-
Raummiete
Saal Maromme (Theaterbestuhlung) bis zu 6 Std.
-
Raummiete
Saal Oadby & Wigston / Zwijndrecht bis zu 6 Std.
-
Raummiete
Saal Maromme + 1 Flügelsaal bis zu 6 Std.
-
Raummiete
Saal Maromme + 2 Flügelsäle bis zu 6 Std.
-
Raummiete
Foyer Kohtla-Järve / Johvi bis zu 6 Std. (Miete fällt nur bei separater
Anmietung an)
-
Garderobenräume
(ohne: Dusche, Garderobe 9: Cateringeinrichtung,Waschmaschine / Trockner)
-
Abendkasse
-
Lichtanlage
fest inkl. 10 Scheinwerfer / pauschal Saal Maromme
-
Tonanlage
LV-Anlage Saal fest bis 8 Std. Saal Maromme
-
Konzertzimmer,
pauschal Saal Maromme
-
Orchesterstuhl
pro Stck.
-
Bühnenmeister
(bis 8 Std.) bei Nutzung des Saals Maromme
-
Techn.
Veranstaltungsbegleiter (bis zu 8 Std.) bei Nutzung der Säle Oadby &
Wigston und Zwijndrecht
-
Brandsicherheitswache
bei Nutzung Saal Maromme (z. Zt. 2 Feuerwehrleute bis 4 Std.)
Diese
Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
* Anmerkung: Für Veranstaltungen der Stadt
Norderstedt und der anerkannten Kulturträger
wird auf die Raummiete ein Rabat von 30%
von Seiten der TriBühne Norderstedt gewährt.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 36 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 44