Sitzung: 15.05.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:7 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:2
Vorlage: B02/0187
Herr
Kurzewitz beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Frau
Hahn stellt folgenden Änderungsantrag für die SPD:
"1.
bleibt
2.
Die bisher vorhandenen Standplätze für Altpapier und Altglas-Sammelcontainer
werden weitergenutzt.
3.
Die Unterhaltung und Reinigung der Recycling-Container-Plätze wird durch den
System-Betreiber oder eine beauftragten Dritten selbst vorgenommen. Neue
Standorte sind nur in Abstimmung mit der Stadt auszuweisen. Die Kosten der
Herstellung werden vom Betreiber übernommen.
4.
....die jeweils 4 -wöchentlich entsorgt werden.
5.
bleibt
6.
Die Öffentlichkeitsarbeit zum System des Betreibers für die Erfassung von
Verkaufsverpackungen erfolgt umfassend und benutzerfreundlich (insbesondere
Leerungsintervalle, Erfassungsquoten).
Der
Systembetreiber verpflichtet sich an den Kosten für Abfallberatung,
Öffentlichkeitsarbeit und Gestellung der Containerstandorte sich mit 1 €uro pro
Einwohner / und Jahr beteiligen.
7.
bleibt"
Zusätzlich
bittet Frau Hahn die Verwaltung, die zu erstellende Abstimmungsvereinbarung
nach § 6 Abs. 3 Satz 4 ff Verpackungsverordnung den Ausschuss unter
Berücksichtigung der Mustervereinbarung der kommunalen Spitzenverbände und
einer Stellungnahme der Rechtsabteilung vorzulegen.
Die
SPD ändert Ihren Änderungsantrag wie folgt ab:
Punkt
6. ..........sich mit 2 €uro pro Einwohner /......
Die
Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag der SPD abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Der
Antrag wurde mit 7 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.
Die
Vorsitzende lässt über folgenden geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:
Für
die noch gesondert zu beschließende Erteilung einer Abstimmungserklärung nach
§ 6 Abs. 3 Satz 4 ff Verpackungsverordnung durch die Stadt
Norderstedt hat der Betreiber eines Systems zur flächendeckenden Entsorgung von
gebrauchten Verkaufsverpackungen folgende Mindestvoraussetzungen zu erfüllen:
1.
"Der
Systembetreiber hat sich bei der Erfassung der Verpackungsmüll-Fraktion Papier,
Pappe und Karton (PPK) ab 01.01.2004 an das System der Stadt Norderstedt
anzuschließen, das auf der Basis einer öffentlichen Ausschreibung der
Nichtverpackungsmüll-Fraktion PPK beruht.
2.
Die
bisher vorhandenen Standplätze für Altpapier und Altglas-Sammelcontainer werden
weitergenutzt.
3.
Die
Unterhaltung und Reinigung der Recycling-Container-Plätze wird durch den
System-Betreiber oder eine beauftragten Dritten selbst vorgenommen. Neue
Standorte sind nur in Abstimmung mit der Stadt auszuweisen. Die Kosten der
Herstellung werden vom Betreiber übernommen.
4.
Jedem
Grundstückseigentümer in Norderstedt wird die Wahl überlassen, ein fahrbares
Sammelgefäß für Leichtverpackungen oder Säcke für Leichtverpackungen zu wählen,
die jeweils 4-wöchentlich entsorgt werden.
5.
Der
laufende Betrieb der öffentlich-rechtlichen Abfall-Sammelsysteme in Norderstedt
darf durch parallelen Betrieb des Systems für die Erfassung von
Verkaufsverpackungen nicht beeinträchtigt werden.
6.
Die
Öffentlichkeitsarbeit zum System des Betreibers für die Erfassung von
Verkaufsverpackungen erfolgt umfassend und benutzerfreundlich (insbesondere
Leerungsintervalle, Erfassungsquoten).Der Systembetreiber verpflichtet sich an
den Kosten für Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Gestellung der
Containerstandorte sich mit 2 €uro pro Einwohner / und Jahr beteiligen."
7.
Alle
sonstigen Anforderungen und Einzelheiten werden in einer gesonderten
Abstimmungsvereinbarung nach § 6 Abs. 3 Satz 4 ff Verpackungsverordnung
festgelegt."
Abstimmungsergebnis:
Die
Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.
Protokollauszug: |
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