Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Struckmann gibt folgenden Bericht:

 

Die Rechtsabteilung teilte heute mit, dass die Entgelte zur Betreuten Grundschule von der Stadtvertretung (Gemeindeordnung § 28 Ziffer 13) beschlossen werden müssen, sonst gibt es formalrechtlich keine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Entgelten.

Die Verwaltung beabsichtigt, eine Beschlussvorlage per Dringlichkeit auf die nächste Sitzung der Stadtvertretung zu bekommen.