Sitzung: 06.06.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0272
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 70 den folgenden Bericht.
Reinigungsumfang |
Das Straßennetz der Stadt Norderstedt beläuft sich
auf etwa 290 Kilometer Länge (einfache Strecke). Die Straßen der Anlage
2 (Fahrbahnreinigung durch die Stadt Norderstedt) weisen eine Länge von etwa
106,7 Kilometern einfache Strecke auf, dies entspricht etwa 37 Prozent. Bei
einer Ausweitung auf 70 Prozent des Straßennetzes wären demnach rund 203
Kilometer Straßenlänge zu reinigen, bei einer Ausweitung auf 90 Prozent
rund 261 Kilometer.
(Für die überschlägige Ermittlung der Kehrstrecke
sind diese Werte jeweils zu verdoppeln.)
Kosten für die
Straßenreinigung im derzeitgen Umfang |
Für diese Vergleichsberechnung werden die folgenden
Beträge berücksichtigt:
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Ansätze gemäß Budget Straßenreinigung (9700) 2002 |
446.200 € |
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Zusätzlich folgende, nicht im Budget enthaltene
Positionen: |
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- Personalkosten Verwaltung Amt 70 -
geschätzt: |
22.200 € |
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- Grundlagenermittlung Straßenreinigung -
geschätzt: |
60.000 € |
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- Abschreibung für 2 Straßenkehrfahrzeuge: |
34.800 € |
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- kalk. Verzinsung für 2 Straßenkehrfahrzeuge: |
3.000 € |
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- Verwaltungskostenbeitrag / Nutzung des
Bauhofes - geschätzt: |
37.000 € |
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SUMME |
603.200 € |
Hiervon entfallen auf:
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- Reinigung der Fahrbahnen |
290.100 € |
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- Leerung der Straßenpapierkörbe |
85.000 € |
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- Winterdienst |
125.100 € |
|
- Reinigung von Geh- und Radwegen |
103.000 € |
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SUMME |
603.200 € |
Gemäß Straßenreinigungssatzung sind bis auf die Reinigung der
Fahrbahnen und Rinnsteine der Straßen der Anlage 2 alle Reinigungspflichten
auf die Anlieger übertragen. Daher kann auch nur der Anteil der Ausgaben bei
der Straßenreinigungsgebühr berücksichtigt werden, der sich auf die
Reinigung der Fahrbahnen und Rinnsteine der Straßen der Anlage 2 bezieht:
-
Bei
der Reinigung von Geh- und Radwegen handelt es sich um die Erbringung
der durch die Straßenreinigungssatzung übertragenen Anliegerpflichten. Mithin
sind diese Ausgaben nicht gebührenrelevant.
-
Bei
den Ausgaben für die Durchführung des Winterdienstes ist der Anteil, der
sich durch die Verkehrssicherungspflicht ergibt, ebenfalls nicht
gebührenrelevant. Soweit kein anderer Schlüssel vorliegt, werden hier
üblicherweise die Ausgaben zu je 50 % der Straßenreinigung und 50 % der
Verkehrssicherung zugeordnet. Folglich ist auch nur der halbe Betrag gebührenrelevant.
-
Der
Anteil für die Reinigung der Fahrbahnen ist grundsätzlich in voller Höhe
gebührenrelevant. Leistungen über die Straßenreinigungssatzung hinaus (z.B.
außerhalb der geschlossenen Ortslage, nicht gewidmete Straßen oder Reinigung
vor städtischen Grundstücken auf Grund von Anliegerpflichten) wären noch
abzugrenzen.
-
Bei
den Ausgaben für die Leerung der Straßenpapierkörbe müssen keine
Abgrenzungen für Papierkörbe in Grünanlagen usw. erbracht werden, da diese über
5800 abgerechnet werden. Mithin ist also der Betrag in voller Höhe
gebührenrelevant.
Folglich sind bei dem derzeitigen Stand folgende
Ausgaben gebührenrelevant:
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Winterdienst: |
62.550 € |
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Fahrbahn-Reinigung: |
290.100 € |
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Leerung der
Straßenpapierkörbe:
|
85.000 € |
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SUMME AUSGABEN:
|
437.650 €
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Diese können jedoch nicht in voller Höhe über die
Straßenreinigungsgebühr refinanziert werden. Vielmehr sind folgende Beträge
abzuziehen:
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Anteil des öffentlichen
Interesses (15 %):
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65.650 €
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sonstige Einnahmen:
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3.500 €
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ZUSAMMEN:
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69.150 €
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SUMME EINNAHMEN:
|
368.500 €
|
Ausweitung des
Reinigungsumfangs auf 70 bzw. 90 Prozent des Straßennetzes |
Es wird angenommen, dass die Kosten für die
Reinigung der Fahrbahnen linear steigen. Der Umfang des Winterdienstes, sowie
der Papierkorb-Leerungen ist von einer Ausweitung der Straßenreinigung nicht
betroffen, folglich sind diese Ausgaben konstant:
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Gebühren-relevant |
Derzeit (37%) |
70 % |
90 % |
Ausgaben Fahrbahn/Rinnsteine |
ja |
290.100 € |
548.800 € |
705.600 € |
Ausgaben Papierkörbe |
ja |
85.000 € |
85.000 € |
85.000 € |
Ausgaben Winterdienst GESAMT |
50 % |
125.100 € |
125.100 € |
125.100 € |
Ausgaben Reinigung Geh-/Radwege |
nein |
103.000 € |
103.000 € |
103.000 € |
Summe Ausgaben
gesamt
|
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603.200 € |
861.900 € |
1.018.700 € |
DAVON GEBÜHRENRELEVANT:
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s.o. |
437.650 € |
696.350 € |
853.150 € |
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Abzüglich 15 % öff. Interesse |
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65.650 € |
104.450 € |
127.950 € |
Abzüglich sonstige Einnahmen |
|
3.500 € |
3.500 € |
3.500 € |
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ÜBER GEBÜHR
ZU ERZIELEN:
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368.500 € |
588.400 € |
721.700 € |
ZUSCHUSSBEDARF: |
|
234.700 € |
273.500 € |
297.000 € |
Graphische
Darstellung des über Gebühren zu erzielenden Anteils bzw. des Zuschussbedarfs
siehe Anlage.