Beschluss: noch nicht festgelegt

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Herr Seevaldt gibt für das Amt 70 den folgenden Bericht.

 

 

Reinigungsumfang

 

Das Straßennetz der Stadt Norderstedt beläuft sich auf etwa 290 Kilometer Länge (einfache Strecke). Die Straßen der Anlage 2 (Fahrbahnreinigung durch die Stadt Norderstedt) weisen eine Länge von etwa 106,7 Kilometern einfache Strecke auf, dies entspricht etwa 37 Prozent. Bei einer Ausweitung auf 70 Prozent des Straßennetzes wären demnach rund 203 Kilometer Straßenlänge zu reinigen, bei einer Ausweitung auf 90 Prozent rund 261 Kilometer.

 

(Für die überschlägige Ermittlung der Kehrstrecke sind diese Werte jeweils zu verdoppeln.)

 

 

Kosten für die Straßenreinigung im derzeitgen Umfang

 

Für diese Vergleichsberechnung werden die folgenden Beträge berücksichtigt:

 

Ansätze gemäß Budget Straßenreinigung (9700) 2002

446.200 €

 

Zusätzlich folgende, nicht im Budget enthaltene Positionen:

 

 

- Personalkosten Verwaltung Amt 70  -  geschätzt:

22.200 €

 

- Grundlagenermittlung Straßenreinigung  -  geschätzt:

60.000 €

 

- Abschreibung für 2 Straßenkehrfahrzeuge:

34.800 €

 

- kalk. Verzinsung für 2 Straßenkehrfahrzeuge:

3.000 €

 

- Verwaltungskostenbeitrag / Nutzung des Bauhofes  -  geschätzt:

37.000 €

 

SUMME

603.200 €

 

Hiervon entfallen auf:

 

- Reinigung der Fahrbahnen

290.100 €

 

- Leerung der Straßenpapierkörbe

85.000 €

 

- Winterdienst

125.100 €

 

- Reinigung von Geh- und Radwegen

103.000 €

 

SUMME

603.200 €

 

Gemäß Straßenreinigungssatzung sind bis auf die Reinigung der Fahrbahnen und Rinn­steine der Straßen der Anlage 2 alle Reinigungspflichten auf die Anlieger übertragen. Daher kann auch nur der Anteil der Ausgaben bei der Straßenreini­gungs­gebühr be­rück­sichtigt werden, der sich auf die Reinigung der Fahrbahnen und Rinnsteine der Straßen der Anlage 2 bezieht:

 

-          Bei der Reinigung von Geh- und Radwegen handelt es sich um die Erbringung der durch die Straßenreinigungssatzung übertragenen Anliegerpflichten. Mithin sind diese Ausgaben nicht gebührenrelevant.

 

-          Bei den Ausgaben für die Durchführung des Winterdienstes ist der Anteil, der sich durch die Verkehrssicherungspflicht ergibt, ebenfalls nicht gebührenrelevant. Soweit kein anderer Schlüssel vorliegt, werden hier üblicherweise die Ausgaben zu je 50 % der Straßenreinigung und 50 % der Verkehrssicherung zugeordnet. Folglich ist auch nur der halbe Betrag gebühren­relevant.

 

-          Der Anteil für die Reinigung der Fahrbahnen ist grundsätzlich in voller Höhe gebührenrelevant. Leistungen über die Straßenreinigungssatzung hinaus (z.B. außerhalb der geschlosse­nen Ortslage, nicht gewidmete Straßen oder Reinigung vor städtischen Grundstücken auf Grund von Anliegerpflichten) wären noch abzugrenzen.

 

-          Bei den Ausgaben für die Leerung der Straßenpapierkörbe müssen keine Abgrenzungen für Papierkörbe in Grünanlagen usw. erbracht werden, da diese über 5800 abgerechnet werden. Mithin ist also der Betrag in voller Höhe gebührenrelevant.

 

Folglich sind bei dem derzeitigen Stand folgende Ausgaben gebührenrelevant:

 

Winterdienst:

62.550 €

 

Fahrbahn-Reinigung:

290.100 €

 

Leerung der Straßenpapierkörbe:

85.000 €

 

SUMME AUSGABEN:

437.650 €

 

Diese können jedoch nicht in voller Höhe über die Straßenreinigungsgebühr refinanziert werden. Vielmehr sind folgende Beträge abzuziehen:

 

Anteil des öffentlichen Interesses (15 %):

65.650 €

 

sonstige Einnahmen:

     3.500 €

 

ZUSAMMEN:

69.150 €

 

SUMME EINNAHMEN:

368.500 €

 

 

 

Ausweitung des Reinigungsumfangs auf 70 bzw. 90 Prozent des Straßennetzes

 

Es wird angenommen, dass die Kosten für die Reinigung der Fahrbahnen linear steigen. Der Umfang des Winterdienstes, sowie der Papierkorb-Leerungen ist von einer Ausweitung der Straßenreinigung nicht betroffen, folglich sind diese Ausgaben konstant:

 

 

Gebühren-relevant

Derzeit (37%)

70 %

90 %

Ausgaben Fahrbahn/Rinnsteine

ja

290.100 €

548.800 €

705.600 €

Ausgaben Papierkörbe

ja

85.000 €

85.000 €

85.000 €

Ausgaben Winterdienst  GESAMT

50 %

125.100 €

125.100 €

125.100 €

Ausgaben Reinigung Geh-/Radwege

nein

103.000 €

103.000 €

103.000 €

Summe Ausgaben gesamt

 

603.200 €

861.900 €

1.018.700 €

DAVON  GEBÜHRENRELEVANT:

s.o.

437.650 €

696.350 €

853.150 €

 

 

 

 

 

Abzüglich 15 % öff. Interesse

 

65.650 €

104.450 €

127.950 €

Abzüglich sonstige Einnahmen

 

3.500 €

3.500 €

3.500 €

 

 

 

 

 

ÜBER  GEBÜHR  ZU  ERZIELEN:

 

368.500 €

588.400 €

721.700 €

ZUSCHUSSBEDARF:

 

234.700 €

273.500 €

297.000 €

 

Graphische Darstellung des über Gebühren zu erzielenden Anteils bzw. des Zuschussbedarfs siehe Anlage.