Sitzung: 06.06.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Vorlage: B02/0294
Beschluss:
Die
Formulierung des § 2 Abs. 2 Ziff. 2 der Sondernutzungssatzung soll wie folgt
lauten:
"Zu
den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen zählen insbesondere das Aufstellen von
Baubuden, Bauzäunen, Gerüsten, Schuttrutschen, das Abstellen von Arbeitswagen,
Bautoiletten, Baumaschinen und -geräten, Bauschutt-, Abfall- oder
Umzugscontainern, die Lagerung von Baustoffen, Bauschutt, Mist, Erde oder
Pflanzen u.ä. sowie Gartenabfällen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich,
wenn sie im Rahmen der städtischen Einsammlung bereitgestellt werden oder ein
Zeitraum von 24 Stunden nicht überschritten wird."
Die
Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 01/0599 ist entsprechend zu ändern.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.