Sitzung: 18.06.2002 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:19 NEIN-Stimmen:15 Enthaltungen:3
Vorlage: B02/0187.1
Frau
Hahn stellt für die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag zu Punkt 4:
Jedem
Grundstückseigentümer in Norderstedt wird die Wahl überlassen, ein fahrbares
Sammelgefäß für Leichtverpackungen oder Säcke für Leichtverpackungen zu wählen,
die Entsorgung erfolgt auf Wunsch - wöchentlich - hier insbesondere der
Mietwohnungsbau 14-tägig und 4-wöchentlich.
Herr
Dr. Weinhold stellt für die CDU-Fraktion folgenden Änderungsantrag:
Die
Stadtvertretung möge den ursprünglichen Beschlussvorschlag des Betriebsamtes
vom 27.03.2002, Vorlage B02/0187 mit folgender Erweiterung des Punktes 6
beschließen:
6.
Der Systembetreiber verpflichtet sich an den Kosten für Abfallberatung,
Öffentlichkeits-arbeit und Gestellung der Containerstandorte mit einem Betrag
zu beteiligen, der dem des zwischen "Verband Kommunale Abfallwirtschaft
und Stadtreinigung e.V." und dem DSD noch auszuhandelnden Betrag
entspricht.
Abstimmung
zum Änderungsantrag der SPD: 20 Ja-, 16 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung -
angenommen.
Abstimmung
zum Änderungsantrag der CDU: 18 Ja-, 19 Nein-Stimmen - abgelehnt
Beschluss:
Für
die noch gesondert zu beschließende Erteilung einer Abstimmungserklärung nach
§ 6 Abs. 3 Satz 4 ff Verpackungsverordnung durch die Stadt
Norderstedt hat der Betreiber eines Systems zur flächendeckenden Entsorgung von
gebrauchten Verkaufsverpackungen folgende Mindestvoraussetzungen zu erfüllen:
1.
Der
Systembetreiber hat sich bei der Erfassung der Verpackungsmüll-Fraktion Papier,
Pappe und Karton (PPK) ab 01.01.2004 an das System der Stadt Norderstedt
anzuschließen, das auf der Basis einer öffentlichen Ausschreibung der
Nichtverpackungsmüll-Fraktion PPK beruht.
2.
Die
bisher vorhandenen Standplätze für Altpapier und Altglas-Sammelcontainer werden
weitergenutzt.
3.
Die
Unterhaltung und Reinigung der Recycling-Container-Plätze wird durch den
System-Betreiber oder eine beauftragten Dritten selbst vorgenommen selbst
vorgenommen. Neue Standorte sind nur in Abstimmung mit der Stadt Norderstedt
auszuweisen. Die Kosten der Herstellung werden vom Betreiber übernommen.
4.
Jedem Grundstückseigentümer in Norderstedt wird die Wahl überlassen, ein
fahrbares Sammelgefäß für Leichtverpackungen oder Säcke für Leichtverpackungen
zu wählen, die Entsorgung erfolgt auf Wunsch - wöchentlich - hier insbesondere
der Mietwohnungsbau 14-tägig und 4-wöchentlich.
5.
Der
laufende Betrieb der öffentlich-rechtlichen Abfall-Sammelsysteme in Norderstedt
darf durch parallelen Betrieb des Systems für die Erfassung von
Verkaufsverpackungen nicht beeinträchtigt werden.
6.
Die
Öffentlichkeitsarbeit zum System des Betreibers für die Erfassung von
Verkaufsverpackungen erfolgt umfassend und benutzerfreundlich (insbesondere
Leerungsintervalle, Erfassungsquoten). Der Systembetreiber verpflichtet sich an
den Kosten für Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Gestellung der
Containerstandorte sich mit 2 Euro pro Einwohner / und Jahr beteiligen.
7.
Alle
sonstigen Anforderungen und Einzelheiten werden in einer gesonderten
Abstimmungsvereinbarung nach § 6 Abs. 3 Satz 4 ff Verpackungsverordnung
festgelegt.
Abstimmung
zur so geänderten Vorlage: Die Vorlage wurde mit 19 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen
und 3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen
Protokollauszug:
Amt 70