Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Zu den Fragen von Frau Hahn wird wie folgt Stellung genommen:

 

Bedarfsabholung –noch offen-

 

In der Ihnen nun vorliegenden neuen Gebührenkalkulation für 2002 wurden auch die Bedarfs­ent­leerungen für die 240 l und 1.100 l-Behälter berücksichtigt. Die Vorlage und die Nachtragssatzung sind entsprechend angepasst.

 

 

Im Sachverhalt: 1.100 l-Container  Warum wird in der Kalkulation nicht der Stand März 02 aufgenommen?

 

Der Stand der Behälterzahlen Ende März 2002 wurde nicht 1:1 in die Gebührenkalkulation übernommen, da es sich hier nur um den Wert der ersten drei Monate 2002 handelt. Nach konkreten Gesprächen mit div. Verbänden und Firmen ist davon auszugehen, dass im Laufe des Jahres mit weiteren Ummeldungen der 1.100 l-Behälter im Gewerbeabfallbereich zu rechnen ist. Diese Entwicklung wurde in der Gebührenkalkulation entsprechend berücksichtigt.

 

 

Klarstellung Gewerbeabfall (Blatt A Menge): II) Entsorgung gewerbl. Abfälle III) Entsorgungsanlage VI) Entsorgung über Dritte

 

Hinter den römischen Ziffern I) bis VI) stehen folgende Entsorgungsanlagen/Firmen:

I) Müllumschlaganlage Oststraße -egal ob häusliche Abfälle oder Gewerbeabfälle System-

II) Gewerbeabfälle Damsdorf/Tensfeld  -die Anlieferung von Gewerbeabfällen über diese Position ist nicht geplant-

III) Recycling-Zentrum Nützen Firma Brockmann –bei dieser Position erfolgt auch gleich die Differenzierung nach Sperrabfall aus der Straßensammlung und Sperrabfall aus der Sonderleistung Sperrmüll-Express-

IV) Fa. Kompost und Erden –hier sind nur die Verwertungskosten enthalten. Bei der Darstellung der Verwaltung für die gesamten Kosten der Strauchgut­samm­lung/Stubbenabholung werden immer auch die anteiligen Personalkosten,  falls erforderlich, auch die Fahrzeugkosten für diese Leistung ausgewiesen-

V) GAB Ahrenlohe –gemäß Vertrag werden die Bioabfälle im Tausch mit der Hansestadt Hamburg aber nach Bützberg (Gemeinde Tangstedt, Ortsteil Wulks­felde) angeliefert-

VI) Hier werden alle Gewerbeabfälle, die nicht an eine der o.g. Anlagen angeliefert werden, erfasst und abgerechnet (z.B.: Lacke, Fettabscheiderinhalte,  ölverschmutzte Betriebsmittel -mit Öl verunreinigte Putzlappen-). Es handelt sich um einen so genannten “durchlaufenden Posten”. Die korrespondierende Einnahme-Haushaltsstelle lautet: 7200.11120.

 

 

Was leistet die Stadt, welche Mengen, usw.?

Die Gewerbeabfall-Beratung und -entsorgung umfasst u.a. folgende Aufgaben:

 

Korrekte Einstufung gemäß EU-Klassifizierung (d.h. 1. Einstufen der anfallenden Abfallarten gem. Abfallverzeichnisverordnung  2. überprüfen der Nachweispflicht)

 

Auswahl und Überprüfung der geeigneten Entsorgungsanlage für den jeweiligen Abfall.

 

Hilfestellung bei der Erstellung der geforderten Abfallbilanzen (gem. § 20 Krw/Abfg –Grundlage für die Erstellung der Abfallbilanzen-).

 

Erstellung von Entsorgungskonzepten (1. Aufzeigen von Verwertungs- und Vermeidungspotentialen 2. Auswahl von geeigneten Behälterkombinationen 3. überprüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden –Gefahrgutrecht, Satzungsrecht etc.-)

 

Fachkundige und ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls von Gewerbe und Industrie unter Einhaltung der Rechtsvorschriften.

 

Im Jahre 2001 wurden folgende Abfälle entsorgt: 509 t zur Müllumschlaganlage Oststraße in Norderstedt, 288 t zur Zentraldeponie in Damsdorf/Tensfeld, 5.088 t zum Recyclingzentrum Nützen.

 

 

Was entsorgen Dritte?

 

Es gab 454 Containermieten, 136 Kleincontainer-Bestellungen und 12.380 Leerungen von 1,1 und 5,3 cbm-Containern (siehe hierzu die Beantwortung zu Frage “Klarstellung Gewerbeabfall” zu Ziffer VI).

 

 

Ermittlung Express-Sperrmüll-Gebühr: Abrechnung von Abfällen entfällt, da Gesamtmenge schon in die Kalkulation einfließt.

 

Es ist keine Doppelberechnung in der Kalkulation vorgenommen worden!

 

Die Kosten für die Sperrmüll-Entsorgung wurden in der vorliegenden Kalkulation getrennt ermittelt und dann auf der Übersichtsseite “Menge” getrennt ausgewiesen. Für Sperrmüll-Straßensammlung 3.110 t (alt: 3.094,8 t) à 117,43 € = 365.300,00 € (alt: 363.500,00 €), für Sperrmüll-Express 90 t ( alt: 105,2 t) à 117,43 € = 10.600,00 € (alt: 12.400 t).

 

Der Betrag von 365.300,00 € wurde auf Seite “1bK’Sperr-/schadst.bel.Abfälle” unter Ziffer 6.3 berücksichtigt. Der Anteil von 10.600,00 € ist auf der Seite “1fExprstabfall” ebenfalls unter der gleichen Ziffer 6.3 ausgewiesen. Als Anlage wird die Gesamt-Verteilung aller Kosten auf die jeweiligen Abfall-Bereiche beigefügt.

 

 

Warum sind die Personalkosten, Verwaltung, Fahrzeugunterhaltung so hoch angesetzt? Vergleich Gewerbeabfall (Systemabfuhr)

 

Im Zeitraum der 3 x jährlich stattfindenden Strauchgut-Abholung entsteht ein höherer

Personalbedarf, da die Leistung des Sperrmüll-Express in diesen Zeiten zusätzlich erbracht werden muss.

 

Die Kosten für die Fahrzeugunterhaltung waren bei der ersten Kosten­er­mitt­lung der Gebührenkalkulation für Sperrmüll-Express nicht enthalten, da zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden konnte, wie sich diese darstellen würden.

 

Nachdem nun Daten von mehr als 4 Monaten vorliegen, wurde auf Grund des zeitlichen Aufwandes eine Abschätzung der Fahrzeugkosten vorgenommen. Es erfolgte keine Differenzierung nach “allgemeinen” Fahrzeugkosten wie z.B. Kraftstoffen, Reparaturen etc. und nach kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung). Wenn dies vorgenommen würde, ergäben sich zwar Veränderungen bei den einzelnen Anteilen, insgesamt aber keine Veränderung der Gesamtkosten in diesem Bereich.

 

Bei den Anteilen für Gewerbeabfälle in der Systemabfuhr müssen durch das System der Verteilung alle Kosten im gleichen Verhältnis zueinander stehen, da sich sonst bei der Division der Kosten durch die Literzahlen im Verhältnis zu den anderen 1.100 l-Behälter gravierende Verteilungsdifferenzen ergeben würden. Die Kostenanteile werden bei den Gewerbeabfällen in der Systemabfuhr im Verhältnis der Mengen zueinander (10.180 t : 140 t = das entspricht in etwa einem Verhältnis von 98,7 :  1,3) verteilt.

 

Da sich die Kosten für die Entsorgung der 1.100 l-Behälter im Gewerbeabfallbereich bzw. bei den Behältern im mehrgeschossigen Wohnungsbau nur bei den Anteilen für die Entsorgungskosten unterscheiden, die Leistungsanteile (und Kosten) der Stadt Norderstedt aber vergleichbar sind, ist diese Vorgehensweise die praktikabelste.

 

 

Warum tritt  die Nachtragssatzung nicht rückwirkend zum 01.01.2002 in Kraft?

 

Hierzu verweisen wir auf die Änderung des In-Kraft-Tretens der geänderten 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt.

 

 

 

Herr Sandhof beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder:

 

Frau Hahn bittet darum, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses die Aussagen zum Thema Abfallwirtschaft zu konkretisieren.

 

 

Protokollauszug:

 

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