Sitzung: 19.06.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0276
Zu
den Fragen von Frau Hahn wird wie folgt Stellung genommen:
Bedarfsabholung
–noch offen-
In
der Ihnen nun vorliegenden neuen Gebührenkalkulation für 2002 wurden
auch die Bedarfsentleerungen für die 240 l und 1.100 l-Behälter berücksichtigt.
Die Vorlage und die Nachtragssatzung sind entsprechend angepasst.
Im Sachverhalt: 1.100 l-Container Warum wird in der Kalkulation nicht der
Stand März 02 aufgenommen?
Der Stand der Behälterzahlen Ende März 2002 wurde
nicht 1:1 in die Gebührenkalkulation übernommen, da es sich hier nur um den
Wert der ersten drei Monate 2002 handelt. Nach konkreten Gesprächen mit
div. Verbänden und Firmen ist davon auszugehen, dass im Laufe des Jahres mit
weiteren Ummeldungen der 1.100 l-Behälter im Gewerbeabfallbereich zu rechnen
ist. Diese Entwicklung wurde in der Gebührenkalkulation entsprechend
berücksichtigt.
Klarstellung Gewerbeabfall (Blatt A Menge): II)
Entsorgung gewerbl. Abfälle III) Entsorgungsanlage VI) Entsorgung über Dritte
Hinter den römischen Ziffern I) bis VI) stehen
folgende Entsorgungsanlagen/Firmen:
I) Müllumschlaganlage Oststraße -egal ob häusliche
Abfälle oder Gewerbeabfälle System-
II) Gewerbeabfälle Damsdorf/Tensfeld -die Anlieferung von Gewerbeabfällen über
diese Position ist nicht geplant-
III) Recycling-Zentrum Nützen Firma Brockmann –bei
dieser Position erfolgt auch gleich die Differenzierung nach Sperrabfall aus
der Straßensammlung und Sperrabfall aus der Sonderleistung Sperrmüll-Express-
IV) Fa. Kompost und Erden –hier sind nur die
Verwertungskosten enthalten. Bei der Darstellung der Verwaltung für die
gesamten Kosten der Strauchgutsammlung/Stubbenabholung werden immer auch die
anteiligen Personalkosten, falls
erforderlich, auch die Fahrzeugkosten für diese Leistung ausgewiesen-
V) GAB Ahrenlohe –gemäß Vertrag werden die Bioabfälle im Tausch mit der
Hansestadt Hamburg aber nach Bützberg (Gemeinde Tangstedt, Ortsteil Wulksfelde)
angeliefert-
VI) Hier werden alle Gewerbeabfälle, die nicht an eine
der o.g. Anlagen angeliefert werden, erfasst und abgerechnet (z.B.: Lacke,
Fettabscheiderinhalte, ölverschmutzte
Betriebsmittel -mit Öl verunreinigte Putzlappen-). Es handelt sich um einen so
genannten “durchlaufenden Posten”. Die korrespondierende
Einnahme-Haushaltsstelle lautet: 7200.11120.
Was leistet die Stadt, welche Mengen, usw.?
Die
Gewerbeabfall-Beratung und -entsorgung umfasst u.a. folgende Aufgaben:
Korrekte
Einstufung gemäß EU-Klassifizierung (d.h. 1. Einstufen der anfallenden
Abfallarten gem. Abfallverzeichnisverordnung 2. überprüfen der Nachweispflicht)
Auswahl
und Überprüfung der geeigneten Entsorgungsanlage für den jeweiligen Abfall.
Hilfestellung
bei der Erstellung der geforderten Abfallbilanzen (gem. § 20 Krw/Abfg
–Grundlage für die Erstellung der Abfallbilanzen-).
Erstellung
von Entsorgungskonzepten (1. Aufzeigen von Verwertungs- und
Vermeidungspotentialen 2. Auswahl von geeigneten Behälterkombinationen 3.
überprüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden –Gefahrgutrecht,
Satzungsrecht etc.-)
Fachkundige
und ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls von Gewerbe und Industrie unter
Einhaltung der Rechtsvorschriften.
Im
Jahre 2001 wurden folgende Abfälle entsorgt: 509 t zur Müllumschlaganlage
Oststraße in Norderstedt, 288 t zur Zentraldeponie in Damsdorf/Tensfeld, 5.088
t zum Recyclingzentrum Nützen.
Was entsorgen Dritte?
Es
gab 454 Containermieten, 136 Kleincontainer-Bestellungen und 12.380 Leerungen
von 1,1 und 5,3 cbm-Containern (siehe hierzu die Beantwortung zu Frage
“Klarstellung Gewerbeabfall” zu Ziffer VI).
Ermittlung Express-Sperrmüll-Gebühr: Abrechnung
von Abfällen entfällt, da Gesamtmenge schon in die Kalkulation einfließt.
Es ist keine Doppelberechnung in der Kalkulation
vorgenommen worden!
Die Kosten für die Sperrmüll-Entsorgung wurden in
der vorliegenden Kalkulation getrennt ermittelt und dann auf der
Übersichtsseite “Menge” getrennt ausgewiesen. Für Sperrmüll-Straßensammlung
3.110 t (alt: 3.094,8 t) à 117,43 € = 365.300,00 € (alt: 363.500,00 €), für
Sperrmüll-Express 90 t ( alt: 105,2 t) à 117,43 € = 10.600,00 € (alt: 12.400
t).
Der Betrag von 365.300,00 € wurde auf Seite
“1bK’Sperr-/schadst.bel.Abfälle” unter Ziffer 6.3 berücksichtigt. Der Anteil
von 10.600,00 € ist auf der Seite “1fExprstabfall” ebenfalls unter der gleichen
Ziffer 6.3 ausgewiesen. Als Anlage wird die Gesamt-Verteilung aller Kosten auf
die jeweiligen Abfall-Bereiche beigefügt.
Warum sind die Personalkosten, Verwaltung,
Fahrzeugunterhaltung so hoch angesetzt? Vergleich Gewerbeabfall (Systemabfuhr)
Im Zeitraum der 3 x jährlich stattfindenden
Strauchgut-Abholung entsteht ein höherer
Personalbedarf, da die Leistung des
Sperrmüll-Express in diesen Zeiten zusätzlich erbracht werden muss.
Die Kosten für die Fahrzeugunterhaltung waren bei
der ersten Kostenermittlung der Gebührenkalkulation für Sperrmüll-Express
nicht enthalten, da zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden konnte, wie
sich diese darstellen würden.
Nachdem nun Daten von mehr als 4 Monaten vorliegen,
wurde auf Grund des zeitlichen Aufwandes eine Abschätzung der Fahrzeugkosten
vorgenommen. Es erfolgte keine Differenzierung nach “allgemeinen”
Fahrzeugkosten wie z.B. Kraftstoffen, Reparaturen etc. und nach
kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung). Wenn dies vorgenommen
würde, ergäben sich zwar Veränderungen bei den einzelnen Anteilen, insgesamt
aber keine Veränderung der Gesamtkosten in diesem Bereich.
Bei den Anteilen für Gewerbeabfälle in der
Systemabfuhr müssen durch das System der Verteilung alle Kosten im gleichen
Verhältnis zueinander stehen, da sich sonst bei der Division der Kosten durch
die Literzahlen im Verhältnis zu den anderen 1.100 l-Behälter gravierende
Verteilungsdifferenzen ergeben würden. Die Kostenanteile werden bei den
Gewerbeabfällen in der Systemabfuhr im Verhältnis der Mengen zueinander (10.180
t : 140 t = das entspricht in etwa einem Verhältnis von 98,7 : 1,3) verteilt.
Da sich die Kosten für die Entsorgung der 1.100
l-Behälter im Gewerbeabfallbereich bzw. bei den Behältern im mehrgeschossigen
Wohnungsbau nur bei den Anteilen für die Entsorgungskosten unterscheiden, die
Leistungsanteile (und Kosten) der Stadt Norderstedt aber vergleichbar sind, ist
diese Vorgehensweise die praktikabelste.
Warum tritt
die Nachtragssatzung nicht rückwirkend zum 01.01.2002 in Kraft?
Hierzu verweisen wir auf die Änderung des
In-Kraft-Tretens der geänderten 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung
über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt.
Herr
Sandhof beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder:
Frau
Hahn bittet darum, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses die Aussagen
zum Thema Abfallwirtschaft zu konkretisieren.
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