Sitzung: 19.06.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0318
“Was lässt sich aus Umweltgesichtspunkten zum
Einsatz von Laubsaugern sagen?”
“Verzichten Sie auf den Einsatz von Laubsaugern und
Laubblasgeräten – vor allem auf den Grünflächen und in Parks” appellierte der
Präsident des Umweltbundesamtes Herr Prof. Dr. Andreas Troge in einer
gemeinsamen Presseerklärung des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesamtes für
Naturschutz (BfN) vom 22.10.2000.
In der genannten Presseinformation erklären die beiden
Bundesämter, dass Laubsauger und Laubblasgeräte
·
die Natur schädigen,
·
laut sind,
·
Energie verbrauchen und
·
schädliche Abgase ausstoßen.
Der Präsident des
Bundesamtes für Naturschutz Herr Prof. Dr. Hartmut Vogtmann erläutert dazu,
dass durch das Absaugen des Laubes das ökologische Gleichgewicht des Bodens
empfindlich gestört wird, weil durch den Entzug von organischem Material, sowie
durch Vernichtung von Bodenorganismen die Humusbildung gemindert wird. Zudem
entziehen die Geräte den unversiegelten Flächen Biomasse, welche die
Lebensgrundlage von am Boden lebenden Kleintieren (Würmer, Insekten, Spinnen,
Kleinsäuger) ist. Damit schädigen sie den natürlichen Stoffkreislauf. Außerdem
werden Kleintiere (Insekten, Spinnen, u.a.) aufgesaugt, teilweise getötet und
mit den Samen an andere Orte verbracht, die in der Krautschicht am Boden
leben. Das stellt einen Eingriff in das jeweilige Bodenökosystem dar, durch den
der Boden an dieser Stelle verarmt. Der Wassergehalt des Bodens verändert sich
durch den Entzug des feuchteregulierenden Laubes und die Humusneubildung wird
geringer.
Neben den biologischen Aspekten sind die von den Laubsaugern /
Laubblasgeräten verursachten Lärm- und Schadstoffemissionen nicht zu
vernachlässigen. Diese lassen sich durch einen einfachen Besen oder eine Harke
vermeiden. Lärmbeschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner und gesundheitliche
Schäden des Gehörs der Anwenderin / des Anwenders werden dadurch
ausgeschlossen.
Schließlich wird durch den Verzicht auf Laubsauger / Laubblasgeräte der Verbrauch fossiler Energien und
die Erzeugung von Abgasen vermindert.
Kann in Ausnahmefällen nicht auf einen Laubsauger oder auf
Laubblasgeräte verzichtet werden, so sollten diese Geräte unbedingt lärmarm
(weniger als 96 dB(A) gemäß 8. BImSchV, der “Rasenmäherverordnung”) und
abgasarm nach den strengen Schadstoffnormen der kalifornischen Umweltbehörde
(CARB) sein.