Sitzung: 19.06.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0242
Herr Lücht bittet die Verwaltung
zu klären, ob der Bau einer neuen Sammelmüllannahmestelle nach gesetzlichem
Stand oder eine Sperrmüllannahmestelle mit Recyclinghof Vorrang besitzt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die
gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb einer Sondermüllannahmestelle werden auf
dem Bauhof Friedrich-Ebert-Straße zurzeit gerade noch eingehalten.
Nicht
eingehalten wird hingegen seit Jahren die Arbeitsstättenverordnung.
Insbesondere
der Bürobereich der Sondermüllannahmestelle, der sich in einer alten Garage
(Deckenhöhe von ca. 2 m) befindet, findet bei den regelmäßigen
Zertifizierungsbesichtigungen (Entsorgungsfachbetrieb) des Gutachters Eingang
in die Mängelliste. Hinzu kommt, dass bei Frost eine Lagerung bestimmter
Schadstoffe wie z.B. Chemikalien im überdachten Freilager nicht vorgenommen
werden kann, da die Behältnisse dann aufplatzen.
Wirtschaftlich
sinnvoll und für den Bürger von größtem Nutzen, ist der kombinierte Bau
der Sondermüllannahmestelle/Umweltlabor in Verbindung mit dem neuen
Recyclinghof.
Auf diese Weise ist sowohl dem Lärmschutz Genüge getan,
(durch die Bebauung entlang der Nachbargrundstücke), andererseits wird die
Betriebstätigkeit auf dem Recyclinghof nicht durch den eventuell später
stattfindenden Neubau einer Sondermüllannahmestelle beeinträchtigt oder
behindert.
Alle
notwendigen Arbeiten, die diesen Bereich betreffen müssen immer bei laufendem
Betrieb sowohl des Bauhofes als auch der SOMÜ abgewickelt werden.
Eine
eindeutige Priorisierung der einen oder der anderen Lösung kann nicht getroffen
werden.
Herr
Bosse und Herr Sandhof beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder.