Beschluss: noch nicht festgelegt

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Herr Lücht bittet die Verwaltung zu klären, ob der Bau einer neuen Sammelmüllannahmestelle nach gesetzlichem Stand oder eine Sperrmüllannahmestelle mit Recyclinghof Vorrang besitzt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb einer Sondermüllannahmestelle werden auf dem Bauhof Friedrich-Ebert-Straße zurzeit gerade noch eingehalten.

 

Nicht eingehalten wird hingegen seit Jahren die Arbeitsstättenverordnung.

Insbesondere der Bürobereich der Sondermüllannahmestelle, der sich in einer alten Garage (Deckenhöhe von ca. 2 m) befindet, findet bei den regelmäßigen Zertifizierungsbesichtigungen (Entsorgungsfachbetrieb) des Gutachters Eingang in die Mängelliste. Hinzu kommt, dass bei Frost eine Lagerung bestimmter Schadstoffe wie z.B. Chemikalien im überdachten Freilager nicht vorgenommen werden kann, da die Behältnisse dann aufplatzen.

 

Wirtschaftlich sinnvoll und für den Bürger von größtem Nutzen, ist der kombinierte Bau der Sondermüllannahmestelle/Umweltlabor in Verbindung mit dem neuen Recyclinghof.

 

Auf diese Weise ist sowohl dem Lärmschutz Genüge getan, (durch die Bebauung entlang der Nachbargrundstücke), andererseits wird die Betriebstätigkeit auf dem Recyclinghof nicht durch den eventuell später stattfindenden Neubau einer Sondermüllannahmestelle beeinträchtigt oder behindert.

 

Alle notwendigen Arbeiten, die diesen Bereich betreffen müssen immer bei laufendem Betrieb sowohl des Bauhofes als auch der SOMÜ abgewickelt werden.

 

Eine eindeutige Priorisierung der einen oder der anderen Lösung kann nicht getroffen werden.

 

 

 

Herr Bosse und Herr Sandhof beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder.