Sitzung: 19.06.2002 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Wie
bereits am 06.03.2002 unter TOP 6.8 im Ausschuss für junge Menschen ausführlich
berichtet wurde, gibt es weiterhin massive Probleme beim
Kostenausgleichsverfahren mit der Stadt Hamburg.
Die
Platzvergabe für den Sommer 2002 ist soweit abgeschlossen. Alle Krippen-,
Ganztags- und Halbtagsplätze sind besetzt, bzw. angeboten. Dieses trifft auch
auf die Platzkapazitäten der nicht städtischen Trägern zu. Weiterhin bestehen
fast überall noch Wartelisten.
Auf
die Vermittlung von Tagesmüttern kann leider auch nicht zurückgegriffen werden,
da die Kapazitäten fast erschöpft sind.
Durch die besondere örtliche
Lage der Stadt zur Freien u. Hansestadt Hamburg und dem vorhandenen Mangel an
Kindertagesstättenplätzen in Norderstedt, suchen sich immer mehr Eltern in
Hamburg eine Betreuung für ihre Kinder. Familien, die von Hamburg nach
Norderstedt verziehen und bereits
Kinder in Hamburger Kindertageseinrichtungen haben, belassen dort ihre Kinder,
da diese kurzfristig keinen Kita-Platz in Norderstedt erhalten können.
Diese Kinder können jedoch
nur dann in Hamburg betreut werden, wenn Norderstedt die geforderten
Kostenausgleichskosten für den Hamburger Platz bezahlt.
Gemäß
§ 25a Kindertagesstättengesetz (KiTaG) hat die Standortgemeinde gegenüber der
Wohnortgemeinde einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn ein Kind eine
Kindertagesstätte außerhalb seiner Wohnortgemeinde besucht und dort zum
Zeitpunkt des gewünschten Aufnahmetermins ein bedarfgerechter Platz nicht zur
Verfügung steht.
Diese
Regelung gilt sowohl für 3 –6 jährige Kinder, die einen Rechtsanspruch auf
einen Kitaplatz haben, als auch für Kinder im Krippen- und Hortbereich.
Lt.
Rücksprache mit dem Kreisjugendamt Segeberg ist die Stadt verpflichtet,
bedarfsgerecht Krippen- und Hortplätze anzubieten. Nach dem zwischen der Stadt
Norderstedt und dem Kreis Segeberg abgeschlossenen Bedarfsplan sollen im
Norderstedter Stadtgebiet 15% aller 0 – 3-jährigen einen Krippenplatz erhalten
können. In der Realität liegt der Prozentsatz bei 5,5%. Demnach hält die Stadt
zu wenig Krippenplätze vor und muss auf Antrag Kostenausgleich an andere
Gemeinden zahlen. Im Elementarbereich wäre auf jeden Fall eine Kostenübernahme
aufgrund des Rechtsanspruches zu leisten, wenn durch die Stadt Norderstedt kein
entsprechender Platz zur Verfügung gestellt werden kann.
Der
Kreis und das Land würden sich mit 3% und mit 20% bzw. 22% der päd.
Personalkosten beteiligen. Weiterhin würde sich der Kreis im Rahmen seiner
Sozialstaffel an dem Eigenanteil der Eltern beteiligen. Der Eigenanteil der
Eltern beträgt bis zu 400 € monatlich. Der Kreis Segeberg würde der Stadt
Norderstedt den Rest der Gesamtkosten eines Platzes in Rechnung stellen (ca.
500 €).
Da
das KiTaG lediglich für das Bundesland Schleswig-Holstein gilt, stellt sich dem
Fachamt weiterhin die Frage, ob die Stadt auch Kostenausgleichszahlungen für
Kinder, die im anliegendem Bundesland Hamburg betreut werden, zahlen muss.
Allerdings
entsteht das Problem eines nicht bedarfsgerechten Angebotes in Norderstedt.
Nach
Rücksprache mit Herrn Dr. Otto vom Landesministerium Schleswig-Holstein wird
angeregt, eine Lösung dieses Problems in Zusammenarbeit mit dem Kreis zu
finden.
Die
Auffassung des Kreises wurde bereits oben ausreichend erörtert.
Aus
der Vereinbarung zwischen Hamburg und den Schleswig-Holsteiner Randgemeinden
ist der Kreis Segeberg ausgeschieden. Eine weitere Vereinbarung zwischen der
Stadt Norderstedt und Hamburg ist nicht zum Abschluss gekommen. Grund hierfür
waren unterschiedliche Auffassungen, so dass man keine gemeinsame Grundlage
gefunden hat.
Zur
Zeit werden 12 Norderstedter Kinder in Hamburger Kindertageseinrichtungen
betreut. Eine Abrechnung des Kreises ist zur Zeit noch nicht erfolgt. Es muss
jedoch mit Kosten in Höhe von ca. 500,00 € /monatl./Kind gerechnet werden. Die
Kostenzusagen sind jedoch überwiegend bis zum 31.07.2002 befristet. Da den
meisten Kindern jedoch kein bedarfgerechter Platz in Norderstedt zum 01.08.2002
zur Verfügung gestellt werden kann, ist in den nächsten Wochen mit
Folgeanträgen zu rechnen.
Demnach
sind jährlich mit Kosten in Höhe von 72.000 € für die Betreuung von
Norderstedter Kindern in Hamburger Einrichtungen zu rechnen.
Es
soll noch in diesem Sommer ein Gespräch zwischen der Stadt Norderstedt und dem
Kreis Segeberg bezüglich der o.g. Problematik geführt werden
Die
dieses Jahr voraussichtlich anfallenden Mehrkosten für die Zahlung von
Kostenausgleich werden zunächst versucht im Budget aufzufangen (z.B.
Mehreinnahmen Kostenausgleich).