Sitzung: 24.06.2002 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Im Investitionshaushalt
sind für den Planungsraum 2005 im Schulzentrum Süd Mittel in Höhe von 1.136.000
Euro für eine Wärmerückgewinnungsanlage vorgemerkt.
Nach Aussagen in
Tertialberichten soll die Maßnahme von den Stadtwerken übernommen werden.
Der Nachtrag des
Wirtschaftsplanes der Stadtwerke wurde um die Summe erhöht.
Frage:
Was für Leistungen verbergen
sich hinter dem Begriff Wärmerückgewinnungsanlage?
Welche Ausschüsse der Stadt
waren beteiligt?
Hat die Verwaltung einen
eigenverantwortlichen Wirtschaftlichkeitsvergleich vorgenommen?
Warum hat die Stadt die
Aufgabe nicht ausgeschrieben?
Nach Aussagen des
Umweltbundesamtes sind Maßnahmen des Contractings EU weit öffentlich
auszuschreiben.
"Deshalb liegt es an den
Auftraggebern, die Leistungen auszuschreiben und die verschiedenen
Leistungsangebote intensiv zu prüfen. Dabei müssen sowohl die Einsparleistungen
(Einsparung an Arbeit und Leistung bei Strom, Gas, Fernwärme, Wasser) als auch
die Rentabilität geprüft werden."
Ist eine Analyse der
Energiesparpotentiale erstellt worden, die alle relevanten Verbrauchsbereiche
des Objektes umfasst?
Ist ein Maßnahmenkatalog mit
einem detaillierten Konzept für die Technik und den Standard der vorgesehenen
Maßnahmen erstellt worden?
Ist eine Beschreibung des
Umfangs der Dienstleistungen erstellt worden?
Ist die Angabe einer garantierten
Mindesteinsparung vorgenommen worden?
Ist die Angabe der
finanziellen Konditionen und Garantien festgeschrieben worden?
Welche öffentlichen Gebäude
werden bereits von den Stadtwerken betreut? (bitte aufführen)
(Beschluss der
Stadtvertretung vom 24.02.1998 - Die Wärmeerzeugungsanlagen (Kesselan-
lagen) in den städtischen
Gebäuden werden den Stadtwerken übertragen).
Welche Maßnahmen und
Investitionen wurden umgesetzt? (bitte aufführen)
Wie hoch sind die Energieeinsparungen?
In welchem Verhältnis stehen
Gas-, Wasser-, Strompreise
zum Normalkunden -
Contractingkunde Stadt?
Wie hoch ist der Bezugspreis
für Erdgas?
Inhalt der Vereinbarung
zwischen der Stadt Norderstedt und den Stadtwerken: Die sich für die Folgezeit
ergebenen Wärmekosten dürfen nicht über den vergleichbaren Kosten des
Verbrauchsjahres 1997 liegen.
Trifft dies zu? (Auflistung
der Verbrauchsdaten)
Wurde der Wärmeliefervertrag
eingehalten und evtl. neu überarbeitet?
In der Vereinbarung ist
weiterhin festgehalten: Sollten Heizungsanlagen der Hausmeisterwohnungen
erneuert werden, wird ein weiterer Grundpreis in Höhe von 10,3 % (6 %
Zinsen und 4,3 %Abschreibung) der Anschaffungskosten erhoben.
Warum hat die Stadt aus
eigenen Mitteln Heizungsanlagen in Hausmeisterwohnungen erneuert?
Wie hoch waren diese
Investitionen insgesamt?
Protokollauszug: Amt 60