Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

 

Im Investitionshaushalt sind für den Planungsraum 2005 im Schulzentrum Süd Mittel in Höhe von 1.136.000 Euro für eine Wärmerückgewinnungsanlage vorgemerkt.

 

 

Nach Aussagen in Tertialberichten soll die Maßnahme von den Stadtwerken übernommen werden.

 

Der Nachtrag des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke wurde um die Summe erhöht.

 

Frage:

Was für Leistungen verbergen sich hinter dem Begriff Wärmerückgewinnungsanlage?

Welche Ausschüsse der Stadt waren beteiligt?

 

Hat die Verwaltung einen eigenverantwortlichen Wirtschaftlichkeitsvergleich vorgenommen?

Warum hat die Stadt die Aufgabe nicht ausgeschrieben?

Nach Aussagen des Umweltbundesamtes sind Maßnahmen des Contractings EU weit öffentlich auszuschreiben.

"Deshalb liegt es an den Auftraggebern, die Leistungen auszuschreiben und die verschiedenen Leistungsangebote intensiv zu prüfen. Dabei müssen sowohl die Einsparleistungen (Einsparung an Arbeit und Leistung bei Strom, Gas, Fernwärme, Wasser) als auch die Rentabilität geprüft werden."

 

 

Ist eine Analyse der Energiesparpotentiale erstellt worden, die alle relevanten Verbrauchsbereiche des Objektes umfasst?

 

Ist ein Maßnahmenkatalog mit einem detaillierten Konzept für die Technik und den Standard der vorgesehenen Maßnahmen erstellt worden?

 

Ist eine Beschreibung des Umfangs der Dienstleistungen erstellt worden?

 

Ist die Angabe einer garantierten Mindesteinsparung vorgenommen worden?

 

Ist die Angabe der finanziellen Konditionen und Garantien festgeschrieben worden?

 

 

Welche öffentlichen Gebäude werden bereits von den Stadtwerken betreut? (bitte aufführen)

 

(Beschluss der Stadtvertretung vom 24.02.1998 - Die Wärmeerzeugungsanlagen (Kesselan-

lagen) in den städtischen Gebäuden werden den Stadtwerken übertragen).

 

Welche Maßnahmen und Investitionen wurden umgesetzt? (bitte aufführen)

 

Wie hoch sind die Energieeinsparungen?

 

In welchem Verhältnis stehen Gas-, Wasser-, Strompreise

zum Normalkunden - Contractingkunde Stadt?

 

Wie hoch ist der Bezugspreis für Erdgas?

 

Inhalt der Vereinbarung zwischen der Stadt Norderstedt und den Stadtwerken: Die sich für die Folgezeit ergebenen Wärmekosten dürfen nicht über den vergleichbaren Kosten des Verbrauchsjahres 1997 liegen.

 

Trifft dies zu? (Auflistung der Verbrauchsdaten)

 

Wurde der Wärmeliefervertrag eingehalten und evtl. neu überarbeitet?

 

In der Vereinbarung ist weiterhin festgehalten: Sollten Heizungsanlagen der Hausmeisterwohnungen erneuert werden, wird ein weiterer Grundpreis in Höhe von 10,3 % (6 % Zinsen und 4,3 %Abschreibung) der Anschaffungskosten erhoben.

 

Warum hat die Stadt aus eigenen Mitteln Heizungsanlagen in Hausmeisterwohnungen erneuert?

 

Wie hoch waren diese Investitionen insgesamt?

 

Protokollauszug: Amt 60