Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

1.       Sachstand

 

Der Ausschuss für Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 15.05.02 unter Punkt 8.1 (Anforderungen an ein Erfassungssystem nach § 6 Verpackungsverordnung), Punkt 2 beschlossen, dass die bisher vorhandenen Standplätze für Altpapier und Altglas-Sammelcontainer weitergenutzt werden.

 

Seit 1993 schreibt die Verpackungsverordnung verpflichtend die Erfüllung bestimmter Sammelquoten vor. Die Funktionsfähigkeit des Systems und damit die Erreichung des Zieles möglichst umfassender Abfallverwertung sowie der Förderung einer größeren Sauberkeit erfordert verbrauchernahe Standorte für Wertstoffcontainer. Nach bundesweit einheitlichen Empfehlungen sollte pro 500 Einwohner jeweils ein Containerstandort mit 1 Papier- und 2 Glascontainern zur Verfügung stehen. Norderstedt hat zur Zeit ca. 72.000 Einwohner, d. h. nach vorgenannten Kriterien wären 144 Containerplätze erforderlich.

 

Die Stadtvertretung hat am 6.2.1996 im Rahmen der Verabschiedung eines neuen Abfallkonzepts (u. a. mit Einführung der Biotonne) auch beschlossen, die Containerstandorte für Altpapier und Altglas zu verdichten.

 

Am 13.06. und 28.11.1996 hat sich daraufhin der für Abfallwirtschaft zuständige Bauausschuss in öffentlicher Sitzung konkret mit verschiedenen neuen Standorten befasst. Nach mehreren Prüfungsschritten hat der Bauausschuss am 22.5.1997 einstimmig die Verwaltung beauftragt, alle weiteren Schritte bezüglich der Umstellung von Containern zur Verdichtung der Containerstandorte zur Sammlung von Altglas, Altpapier und Altkleidern vorzunehmen.

 

Es gibt mit Stand 01.08.2002 im Norderstedter Stadtgebiet 79 Containerstandorte. Davon befinden sich an 49 Standorten Altglascontainer, an 67 Standorten Papiercontainer und an 54 Standorten Altkleiderbehälter.

 

Unter Punkt 3 des o. g. Beschlusses wurde beschlossen, dass die Unterhaltung und Reinigung der Recycling-Container-Plätze durch den System-Betreiber oder einen beauftragten Dritten selbst vorgenommen wird, neue Standorte nur in Abstimmung mit der Stadt auszuweisen sind und die Kosten der Herstellung vom Betreiber übernommen werden.

 

2.       Problematik

 

Das Betriebsamt hat zunehmend erhebliche Schwierigkeiten, den o. a. politischen Beschluss umzusetzen:

 

·         Vor Einrichtung eines neuen Containerstandortes sind diverse Standortkriterien zu überprüfen. Es liegen bisher folgende Ausschlusskriterien vor:

-          der Einzugsbereich ist nicht durch wohnungsnahe Lage sichergestellt,

-          die Entleerung der Behälter ist nur über einen Geh- und Radweg möglich,

-          bei der Entleerung werden Bäume beschädigt,

-          die Entleerung der Container ist durch die Entleerungsfahrzeuge generell nicht möglich,

-          die Haltemöglichkeiten für An- und Abfahrverkehr sind nicht ohne Verkehrsbehinderung gegeben,

-          die Entfernung zum nächsten Wohnhaus beträgt unter 20 m.

 

·         Problematisch ist, dass sich diverse “Alt”Standorte im Halteverbot befinden, sodass mindestens das Entleeren der dort befindlichen Container bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

 

·         Mit Beschwerdebriefen bzw. Unterschriftensammlungen wird von Anwohnern in der Nähe von Containerstandorten immer wieder auf die Unzumutbarkeit dieser hingewiesen. Dies hat in der Vergangenheit auch zu Auflösungen von Standorten geführt, z.B.: Heidbergstr./Möllner Weg und Platanenweg gegenüber Haus-Nr. 3.

 

·         Für den Standort Treeneweg / Schwentinestraße sind bereits mehrfach Beschwerden eingegangen. Letztmalig wurde im Juli 2002 von einer Anwohnerin mitgeteilt, sich anwaltlich beraten zu lassen, sodass notfalls gerichtlich geklärt werden müsste, inwieweit sie und die Nachbarschaft die weitere Nutzung der Container zu nicht ordnungsgemäßen Zeiten zu dulden haben.

 

·         Im B-Plan 159 ist Ecke Rathausallee / Zum Amtsgericht der Standort für Recycling-Container festgesetzt. Auf Grund eines Schreibens des Polizeireviers Norderstedt, in dem die Beamten der Polizeidienststelle immer wieder Zeitverluste bei Einsatzfahrten beklagen, die regelmäßig auf den zum Teil beidseitig vorhandenen Parkverkehr im Zusammentreffen mit dem Zielverkehr im Einmündungsbereich der Stichstraße “Zum Amtsgericht” zurückzuführen sind, hat im Mai 02 ein Ortstermin an diesem Standort stattgefunden. Mit Schreiben des Teams Verkehrsaufsicht vom 09.07.02 wurde das Betriebsamt aufgefordert, eine Verlegung des Standortes herbeizuführen, da auf Grund des zunehmenden Parkverkehrs und der Sichtbehinderungen auf den Geh- und Radweg entlang der Rathausallee dringend eine Verlegung des Standortes und die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes auf beiden Fahrbahnseiten der Stichstraßen erfolgen soll.

Anmerkung: Einer Auflösung dieses Containerstandortes müsste eine B-Plan-Änderung vorangehen.

 

·         Auf Grund des Verkaufes des Reetdachhauses Spann 8 und des damit verbundenen Umbaus wurde der bisherige Containerstandort für Altpapier und Altkleider vor dem Gebäude vorübergehend aufgelöst. In Abstimmung mit dem Team Natur und Landschaft erfolgte, um für den dortigen Einzugsbereich die entsprechenden Container vorzuhalten, die Aufstellung der Container direkt am Teich (andere Straßenseite Spann / Lohe). Das Team Verkehrsaufsicht, der Fachbereich Verkehrsflächen sowie das Team Stadtplanung wurden um Nachricht gebeten, ob aus ihrer Sicht Bedenken gegen die Aufstellung der Container bestehen. Das Team Verkehrsaufsicht hat mitgeteilt, dass der neue Standort der Container das Sichtdreieck in Richtung Schierkamp erheblich beeinträchtigt. Dies ist unverzüglich abzustellen. Das Team Verkehrsflächen hat keine Bedenken. Das Team Stadtplanung merkt Folgendes an: Das “Garstedter Dorf” zählt zu den wenigen im Stadtgebiet noch vorhandenen Quartieren, die zumindest noch bauhistorisch bedeutsame Reste der Siedlungsgeschichte aufweisen. Den Willen, diese zu bewahren, hat die Stadt mit der Unterschutzstellung der alten Räucherkate Spann Nr. 1, dem Wohngebäude Spann Nr. 8 und den ehemaligen Siedlungsstellen Hasloher Weg Nr. 2 a und b und Alte Dorfstraße 69 nach § 39 h BBauG bekundet. Aus städtebaulicher Sicht sind die umgebenden Freiflächen, und dazu gehört insbesondere der alte Dorfteich, entsprechend sensibel zu behandeln. Die unter abfalltechnischen Gesichtspunkten sicher sinnvolle Positionierung der Sammelcontainer an dieser Stelle steht diesen Qualitätsansprüchen an das Ortsbild entgegen.

Ferner erklären die Anwohner Spann / Dorfkern mit einer Unterschriftensammlung, dass sie, die Anwohner vom Spann, nicht mit der Aufstellung der Container einverstanden sind. Die Container passen nicht in das allgemeine Dorfbild und bringen auch starke Verschmutzungen mit sich, die niemand beseitigt.

 

·         Der Containerstandort Berliner Allee / Ochsenzoller Straße (4 Glascontainer, 8 Papiercontainer) muss zum 31.12.2002 aufgelöst werden, da das Grundstück verkauft werden soll. Eine andere geeignete Fläche befindet sich leider nicht in dem Einzugsgebiet.

 

·         Im Schulweg 30 / Kirchengemeinde befanden sich 2 Papiercontainer, die auf Grund des Ausbaus der Straße vorübergehend abgezogen werden mussten. Nach Fertigstellung des Wendehammers sollte die Aufstellung der Container erneut erfolgen. Zurzeit ist es fraglich, ob die Wiederaufstellung der beiden Papiercontainer erfolgen kann, da das Team Verkehrsaufsicht sowie die Feuerwehr Bedenken vorgetragen haben. Ggf. könnte durch den Bau eines Parkplatzes sowie einer geeigneten Fläche für die Container noch eine Lösung gefunden werden.

 

Unter Berücksichtigung vorstehend aufgeführter Problematik stellt sich die Frage, ob bei weiteren aufzulösenden Containerstandorten noch die von der Verpackungsverordnung geforderten folgenden Erfassungsquoten erreicht werden können:

 

Altpapier         =         48 kg/E.

Altglas         =         35 kg/E.

 

Im Jahr 2001 wurde die Erfassungsquote für Altpapier mit 75,95 kg/E überschritten,

 

die Erfassungsquote für Altglas mit 30,14 kg / E unterschritten.

 

 

3.       Ausblick

 

Die Verwaltung benötigt langfristige, eindeutige und verlässliche Rahmenbedingungen für die Einrichtung neuer und die Standortsicherung bereits vorhandener  Containerstandorte. Die derzeitigen politischen Beschlüsse bieten keine Garantien für die Erfüllung der Erfassungsquoten. Eine entsprechende Vorlage wird für eine der nächsten Umweltausschusssitzungen vorbereitet.

 

 

Herr Langeheinecke berichtet über anderweitige Lösungsansätze bei Sammelcontainern im europäischen Ausland.

 

Er bittet die Verwaltung, Gespräche mit DSD mit dem Ziel zu führen, die Norderstedter Containerstandorte optisch aufzubessern.

 

 

Protokollauszug:

 

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