Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Im Verwaltungshaushalt sind die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten nicht zusammengefasst.

Im Haushalt sind Haushaltsstellen für den Bauunterhalt (xxx.50000) und Haushaltsstellen für die Bewirtschaftung (xxx.54000) veranschlagt.

 

Bewirtschaftung

Bei den Bewirtschaftungskosten handelt es sich neben den Energiekosten (Wasser, Abwasser, Wärme, Gas und Strom) auch um folgende weitere Kosten wie z. B.

 

  • Grundsteuer
  • Schornsteinfegergebühren
  • Abfallentsorgungskosten
  • Glasreinigung / Rahmenreinigung
  • Schädlingsbekämpfung
  • Kosten für Glühlampen
  • Notrufschaltung / Bewachung
  • Gebäudereinigungskosten (nur Materialkosten)
  • Diensthundevergütung

 

Bauunterhalt

Der Bauunterhalt (Verwaltungshaushalt) ist die Gesamtheit der Maßnahmen, die zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes und zur Werterhaltung von Gebäuden dient. Hierzu gehören auch alle technischen Anlagen unter Einbeziehung aktueller technischer, sicherheitstechnischer und funktionaler Standards (z. B. Reparatur einer Lüftungsanlage oder Reparatur eines Aufzuges.)

Im Vermögenshaushalt werden dagegen Sanierungsmaßnahmen zur Wertsteigerung der Gebäude getätigt (z. B. neue Fassaden, neue technische Anlagen, neue Dachgestaltung, Dämmassnahmen etc.).