Sitzung: 21.08.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0368
Im
Verwaltungshaushalt sind die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten nicht
zusammengefasst.
Im
Haushalt sind Haushaltsstellen für den Bauunterhalt (xxx.50000) und
Haushaltsstellen für die Bewirtschaftung (xxx.54000) veranschlagt.
Bewirtschaftung
Bei
den Bewirtschaftungskosten handelt es sich neben den Energiekosten (Wasser,
Abwasser, Wärme, Gas und Strom) auch um folgende weitere Kosten wie z. B.
- Grundsteuer
- Schornsteinfegergebühren
- Abfallentsorgungskosten
- Glasreinigung /
Rahmenreinigung
- Schädlingsbekämpfung
- Kosten für Glühlampen
- Notrufschaltung /
Bewachung
- Gebäudereinigungskosten
(nur Materialkosten)
- Diensthundevergütung
Bauunterhalt
Der Bauunterhalt (Verwaltungshaushalt) ist die
Gesamtheit der Maßnahmen, die zur Bewahrung und Wiederherstellung des
Sollzustandes und zur Werterhaltung von Gebäuden dient. Hierzu gehören auch
alle technischen Anlagen unter Einbeziehung aktueller technischer,
sicherheitstechnischer und funktionaler Standards (z. B. Reparatur einer
Lüftungsanlage oder Reparatur eines Aufzuges.)
Im
Vermögenshaushalt werden dagegen Sanierungsmaßnahmen zur Wertsteigerung der
Gebäude getätigt (z. B. neue Fassaden, neue technische Anlagen, neue
Dachgestaltung, Dämmassnahmen etc.).