Sitzung: 21.08.2002 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
In
der 33. kw erfolgte eine Prüfung der Honorarverträge in der Jugendarbeit durch
die LVA. Sie kam zu dem Ergebnis, dass es sich in der Mehrheit der Fälle um
geringfügig Beschäftigte handelte. Für sie werden, rückwirkend seit 04/99,
Nachzahlungen zur Sozialversicherung erhoben. Ein weiterer Einsatz dieser
Kräfte wird bis zur Klärung der offenen Fragen ausgesetzt.