Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

In der 33. kw erfolgte eine Prüfung der Honorarverträge in der Jugendarbeit durch die LVA. Sie kam zu dem Ergebnis, dass es sich in der Mehrheit der Fälle um geringfügig Beschäftigte handelte. Für sie werden, rückwirkend seit 04/99, Nachzahlungen zur Sozialversicherung erhoben. Ein weiterer Einsatz dieser Kräfte wird bis zur Klärung der offenen Fragen ausgesetzt.