Sitzung: 16.09.2002 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Anfrage zur
geringfügigen Beschäftigung, Punkt 5.22 Hauptausschuss vom 19.08.2002
Aufgrund der Statistik, die
wir gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Stadtwerke jährlich dem Kommunalen
Arbeitgeberverband mit Stand 30.06. eines Jahres melden, sind folgende
Beschäftigungsverträge mit geringfügig Beschäftigten eingegangen worden:
Jahr |
Stadtverwaltung |
Stadtwerke |
1999 |
7 |
18 |
2001 |
9 |
26 |
2002 |
6 |
30 |
Bei der Stadtverwaltung
werden Aushilfen in den Arbeitsbereichen Musikschule, Forum - Festsaal und
Reinigungsdienst in den Schlüsselrevieren zeitlich befristet beschäftigt.
Bei den Stadtwerken werden
Aushilfen in der Freibadsaison in den Arbeitsbereichen Animation,
Wassersaufsicht, Reinigung und Kasse beschäftigt.
Im Rahmen der
Reparaturverhandlungen zum BAT und weiteren Tarifverträgen wurde festgelegt,
dass auch geringfügig Beschäftigte rückwirkend zum 01.01.2002 unter den
Geltungsbereich des BAT fallen. Die rückwirkende Umstellung der Arbeitsverträge
bei den Aushilfen ist bereits erfolgt oder steht unmittelbar bevor. Weiterhin
sind ab dem 01.01.2003 auch die geringfügig Beschäftigten
zusatzversorgungspflichtig ( bei der VBL zu versichern).
Auswirkungen auf die
Sozialversicherungspflicht und auf Ansprüche aus der Sozialversicherung ergeben
sich durch die Änderungen der Tarifverträge nicht, die
Sozialversicherungspflicht und die Leistungen der Sozialversicherung sind
gesetzlich geregelt.
Protokollauszug: Abt. 103