Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

 

 

Anfrage zur geringfügigen Beschäftigung, Punkt 5.22 Hauptausschuss vom 19.08.2002

 

 

Aufgrund der Statistik, die wir gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Stadtwerke jährlich dem Kommunalen Arbeitgeberverband mit Stand 30.06. eines Jahres melden, sind folgende Beschäftigungsverträge mit geringfügig Beschäftigten eingegangen worden:

 

Jahr

Stadtverwaltung

Stadtwerke

1999

7

18

2001

9

26

2002

6

30

 

 

Bei der Stadtverwaltung werden Aushilfen in den Arbeitsbereichen Musikschule, Forum - Festsaal und Reinigungsdienst in den Schlüsselrevieren zeitlich befristet beschäftigt.

 

Bei den Stadtwerken werden Aushilfen in der Freibadsaison in den Arbeitsbereichen Animation, Wassersaufsicht, Reinigung und Kasse beschäftigt.

 

Im Rahmen der Reparaturverhandlungen zum BAT und weiteren Tarifverträgen wurde festgelegt, dass auch geringfügig Beschäftigte rückwirkend zum 01.01.2002 unter den Geltungsbereich des BAT fallen. Die rückwirkende Umstellung der Arbeitsverträge bei den Aushilfen ist bereits erfolgt oder steht unmittelbar bevor. Weiterhin sind ab dem 01.01.2003 auch die geringfügig Beschäftigten zusatzversorgungspflichtig ( bei der VBL zu versichern).

 

Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht und auf Ansprüche aus der Sozialversicherung ergeben sich durch die Änderungen der Tarifverträge nicht, die Sozialversicherungspflicht und die Leistungen der Sozialversicherung sind gesetzlich geregelt.

 

 

 

Protokollauszug: Abt. 103