Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Reher und Herr Ahl beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Für den Fachbereich Planung und Bauaufsicht wird zum Thema “Haushaltskonsolidierung” folgendes beschlossen:

 

1.        Unterhaltung Grünanlagen :

Der Zuschussbedarf soll durch die Erschließung von Einnahmen durch Patenschaften und Sponsoring mittelfristig reduziert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
Eine weitere Senkung des Pflegestandards soll zunächst nicht erfolgen.
Eine Privatisierung von stadteigenen Grünflächen soll im Grundsatz nicht erfolgen.
Ausnahmen im Einzelfall sollen für kleinere Flächen, die für die Öffentlichkeit von untergeordneter Bedeutung sind und von ihrer Lage an Privatgrundstücke angrenzen, möglich sein.

 

Der Ausschuss wünscht einvernehmlich, dass vor der Zurverfügungstellung der Restgrünflächen an private Interessenten im Ausschuss darüber berichtet wird.

 

2.        Unterhaltung Spielplätze:

Der Zuschussbedarf soll durch die Erschließung von Einnahmen durch Patenschaften und Sponsoring mittelfristig reduziert werden; hierbei soll die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt Norderstedt verbleiben.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
Eine Anpassung der bestehenden Angebote an die tatsächliche Nachfrage soll wie bisher erfolgen.
Eine Privatisierung von stadteigenen Spielplätzen soll nicht erfolgen.

3.        Auftraggeber – Auftragnehmerverhältnis zwischen Team Natur und Landschaft und
Betriebsamt im Bereich Grünflächen und Spielplätze :

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung vorerst am
bestehenden Auftraggeber – Auftragnehmerverhältnis festhalten wird.
Eine erneute Überprüfung wird im Zusammenhang mit der Prüfung, ob das Betriebsamt ein Eigenbetrieb werden soll, erfolgen.

4.        Kostenbeteiligung von Investoren in der Bauleitplanung:

Die hauptamtliche Verwaltung wird (wie in der Vorlage Nr. M 02/0037 für den
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr ausgeführt), jeweils im Einzelfall prüfen,
inwieweit das bestehende Instrumentarium einsetzbar ist.

5.        Schaffung von Baurechten für stadteigene Grundstücke:

Der Ausschuss wird im Rahmen der jeweiligen Bauleitplanverfahren über die Möglichkeiten entscheiden.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Möglichkeiten in den entsprechenden Beratungsunterlagen darzustellen.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.