Sitzung: 12.09.2002 Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0460
Frau
Krogmann verläßt um 19.30 Uhr die Sitzung, Herr Nothaft vertritt sie.
"Die
Verwaltung hatte seit dem März 2002 mehrfach darüber berichet, dass die von der
VHS durchgeführten Deutschkurse für ausländische Schüler/innen an Norderstedter
Schulen einen steigenden Zuschussbedarf verursachen, da die Refinanzierung aus
dem sog. Garantiefonds rückläufig ist.
In
der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Städtepartnerschaften am 4.7.02
wurde die Verwaltung ausdrücklich gebeten, die Deutschkurse auch weiterhin
durchzuführen. Darüberhinaus wurde laut Ausschussprotokoll gebeten, “sämtliche
Fördermöglichkeiten bei Bund und Land auszuschöpfen bzw. zu prüfen, wie eine
Weiterführung der Aufgabe realisiert werden kann und wo ggf. der Zuschussbedarf
künftig veranschlagt werden kann.”.
Nach
Prüfung kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, den Zuschussbedarf weiterhin bei
der VHS zu veranschlagen. Im Rahmen der Haushaltsberatung soll eine gesonderte
Ausweisung dieses und anderer aufgrund sozialpolitisch gewollter Aktivitäten
entstehender Zuschussbedarfe erfolgen.
Zuständigkeit und
bisherige Entwicklung
Sprachförderung
für Schulkinder ist nach einhelliger Auffassung Sache der Länder. Auch im neuen
Zuwanderungsgesetz ist dies nicht als Aufgabe des Bundes ausgewiesen.
Die
Schulen erhalten – je nach Ausländeranteil – Stundenzuweisungen, die u.a. für
die Sprachförderung ausländischer Kinder vorgesehen sind. Diese Förderung wird
jedoch häufig nicht als ausreichend angesehen.
Die
Volkshochschule organisiert seit 1991 in den Norderstedter Schulen und
Kindertagesstätten ergänzenden Deutsch-Unterricht für Kinder ausländischer und
Aussiedler-Familien. Bis 2001 handelte es sich um rund 150 Kinder jährlich, in
2002 werden es rund 100 Kinder sein.
Finanzierung
Die
Finanzierung erfolgte bis 2001 in etwa kostendeckend durch
-
Mittel
aus dem Budget des Sozialamtes: 10000 €:
Diese Mittel werden für die Durchführung des Deutschunterrichts an
Kindertagesstätte gewährt.
-
Mittel
aus dem Garantiefonds des Bundes:
Die Vergabe durch das Kreissozialamt erfolgt auf Einzelantrag. Bezugsberechtigt
sind ausschließlich Aussiedlerkinder.
Seit
dem Frühjahr 2002 ist die Refinanzierung der entstehenden Kosten nicht mehr
gesichert, da einerseits die Anzahl der Aussiedlerkinder rückläufig ist und
andererseits das Kreissozialamt wesentlich kritischer prüft, ob die
Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehört u.a. auch , dass die
Förderung nur zusätzlich zu einem von der Schule organisierten
Förderunterricht erfolgen darf; diese Voraussetzung wurde jedoch nicht von
allen Schulen erfüllt.
Im
August teilte das Sozialamt des Kreises Segeberg nunmehr mit, dass die Mittel
des Garantiefonds künftig nicht mehr für eine Förderung im Grundschulbereich
eingesetzt werden können, da das hierfür zur Verfügung stehende Stundenvolumen
der Grundschulen ausreichen solle.
Die
Förderung des Garantiefonds wird sich somit auf Aussiedlerkinder der
Sekundarstufe beschränken und sich bei Hochrechnung der aktuellen Förderfälle
auf das Haushaltsjahr 2003 auf nur noch 3000 € belaufen. Demgegenüber stehen
insgesamt 33.000 € an Honorarausgaben, so dass sich – unter Berücksichtigung
fortgesetzter Förderung durch das Sozialamt - ein Defizit in Höhe von 20.000 €
ergeben wird.
Weiteres Vorgehen
Die
Verwaltung wird im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Vorschlag unterbreiten,
dieses Defizit gemeinsam mit anderen durch sozialpolitisch gewollte Aktivitäten
(z.B. Arbeitskreis für Behinderte, Ermäßigungen) gesondert im Budget der
Volkshochschule auszuweisen und bei der Berechnung des Kostendeckungsgrades
außer Acht zu lassen."
Herr
Bostelmann erläutert die Vorlage und beantwortet Fragen der
Ausschussmitglieder.
Herr
Nothhaft vertritt die Auffassung der FDP Fraktion, dass es sich hierbei um eine
Aufgabe der Schulen handelt und die entsprechenden Kosten bei Kreis und Land
einzuwerben sind.
Herr
Bostelmann antwortet hierauf direkt.