Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:4

Herr Langeheinecke bat um eine Zusammenstellung der Einnahmen, die sich nicht aus dem Frischwasserverbrauch ergeben.

 

a)       Für das Jahr 2002 wurden genehmigt insgesamt rd. 14.200 cbm aus befestigten Hofflächen  von 102 Grundstücken in die öffentliche SW-Kanalisation eingeleitet. Dies ergab einen Erlös von 24.559,34 €.

 

b)       Bei fehlenden Wasserzählern werden pro Person 50 cbm jährliche Abwassermenge festgesetzt (insgesamt 5 Fälle  =  33.913,44 €). Diese Einnahmen ergeben sich ebenfalls nicht aus dem tatsächlichen Frischwasserverbrauch.

 

c)       Zusätzlich werden 1.691,68 € Starkverschmutzerzuschläge gemäß § 15  Absatz 6 der Beitrags- und Gebührensatzung erhoben.

 

Da im Bereich Abwasserbeseitigung eine einheitliche Gebühr kalkuliert wird und alle Ab­wässer über die gleichen Leitungen weiter gegeben werden, sind alle Erlöse, die für diese Sielbenutzung erzielt werden, auch unter einer Haushaltsstelle zusammen zu fassen (7000.11000 Sielbenutzungsgebühren).

 

Gemäß Gemeindehaushaltsverordnung und der Verwaltungsvorschrift über die Gliederung und Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände Ziffern und 4 ist die Zuordnung zum Gruppierungsplan zu beachten. Dies ist auch erfolgt, so dass diese Erlöse in einer Haushaltsstelle und in der Gebührenkalkulation entsprechend in einer Gesamt­sum­me ausgewiesen wurden.

 

Eine Differenzierung in der Gruppierung ist immer dann erforderlich, wenn z.B.: bei der Ab­fallentsorgung unterschiedliche Leistungen, wie dies beim Rest-, Bio-, Sperr- und Gewer­be­abfall gilt, vorgehalten oder angeboten werden. Es handelt sich bei allen genannten Positionen  zwar auch um Gebühren, basieren aber auf unterschiedlichen Leistungen oder müssen auf unter­schied­liche Weise entsorgt werden. Im vorgenannten Fall ist es nach der Haushalts­syste­matik nicht zulässig, Zusammenfassungen vorzunehmen.

 

 

Herr Langeheinecke stellt folgenden Antrag:

 

"Bei künftigen Gebührenkalkulationen sind Bereiche, die nicht über die Frischwasserentnahme abgedeckt werden, gesondert aufzuführen."

 

Die Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

 

Protokollauszug:

 

701