Sitzung: 18.09.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:4
Vorlage: M02/0470
Herr
Langeheinecke bat um eine Zusammenstellung der Einnahmen, die sich nicht aus
dem Frischwasserverbrauch ergeben.
a)
Für
das Jahr 2002 wurden genehmigt insgesamt rd. 14.200 cbm aus befestigten
Hofflächen von 102 Grundstücken in die öffentliche
SW-Kanalisation eingeleitet. Dies ergab einen Erlös von 24.559,34 €.
b)
Bei
fehlenden Wasserzählern werden pro Person 50 cbm jährliche Abwassermenge
festgesetzt (insgesamt 5 Fälle = 33.913,44 €). Diese Einnahmen ergeben sich
ebenfalls nicht aus dem tatsächlichen Frischwasserverbrauch.
c)
Zusätzlich
werden 1.691,68 € Starkverschmutzerzuschläge gemäß § 15 Absatz 6 der Beitrags- und Gebührensatzung
erhoben.
Da
im Bereich Abwasserbeseitigung eine einheitliche Gebühr kalkuliert wird und
alle Abwässer über die gleichen Leitungen weiter gegeben werden, sind alle
Erlöse, die für diese Sielbenutzung erzielt werden, auch unter
einer Haushaltsstelle zusammen zu fassen (7000.11000
Sielbenutzungsgebühren).
Gemäß
Gemeindehaushaltsverordnung und der Verwaltungsvorschrift über die Gliederung
und Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände Ziffern
und 4 ist die Zuordnung zum Gruppierungsplan zu beachten. Dies ist auch
erfolgt, so dass diese Erlöse in einer Haushaltsstelle und in der
Gebührenkalkulation entsprechend in einer Gesamtsumme ausgewiesen wurden.
Eine
Differenzierung in der Gruppierung ist immer dann erforderlich, wenn z.B.: bei
der Abfallentsorgung unterschiedliche Leistungen, wie dies beim Rest-, Bio-,
Sperr- und Gewerbeabfall gilt, vorgehalten oder angeboten werden. Es handelt
sich bei allen genannten Positionen
zwar auch um Gebühren, basieren aber auf unterschiedlichen Leistungen
oder müssen auf unterschiedliche Weise entsorgt werden. Im vorgenannten Fall
ist es nach der Haushaltssystematik nicht zulässig, Zusammenfassungen
vorzunehmen.
Herr
Langeheinecke stellt folgenden Antrag:
"Bei
künftigen Gebührenkalkulationen sind Bereiche, die nicht über die
Frischwasserentnahme abgedeckt werden, gesondert aufzuführen."
Die
Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Der
Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.
Protokollauszug: |
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