Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Hahn erkundigte sich nach der Nutzung der Dienstleistungen der Kubus GmbH.

 

Hierzu wurden bereits im Ausschuss entsprechende Erläuterungen abgegeben, die hier noch einmal schriftlich zusammengefasst werden.

 

Die Kubus Kommunalberatung und Service GmbH ist ein Unternehmen des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, des Städtebundes Schleswig-Holstein, des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern und des schleswig-holsteinischen Landkreistages.

 

Die Kubus wurde 1997 nach einem Beschluss des Vorstandes des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern gegründet. Am 1. Juli 1997 erfolgte der Eintrag im Handelsregister.

 

Hauptbetätigungsfeld damals wie heute sind folgende Bereiche:

 

1.        Beschaffung von Datenverarbeitungs- und Bürotechnik sowie Papier

2.        Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und anderen Investitionsgütern

3.        Beitrags- und Gebührenkalkulationen

4.        Verwaltungs- und Betriebsoptimierung

5.        Stellenbewertung

6.        Moderation von Gesprächen

7.        Durchführung von Ausschreibungen für Gebäudereinigung

8.        Versicherungsmanagement

9.        Projektsteuerung

10.     Veranstaltung/Organisation/Dokumentation

 

Nach derzeitigem Informationsstand liegt im Bereich der Investitionsgüterbeschaffungen der Schwerpunkt bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Im Jahr 2002 wurden bisher 26 Feuerwehrfahrzeuge aktuell im Rahmen von Ausschreibungen beschafft. Für den August sind weitere Beschaffungen dieser Art geplant.

 

Weitere Schwerpunkte bei der Beschaffung von Investitionsgütern sind Masten und Lampen für Straßenbeleuchtung, Energiesparleuchten und DV-Technik.

 

Das Betriebsamt schreibt die Beschaffungen von Investitionsgütern ausnahmslos entsprechend der Dienstanweisung über Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Norderstedt und der VOL/A öffentlich aus.

 

Darüber hinaus werden jährlich öffentliche Ausschreibungen für sogenannte Massengüter (Schüttgüter [Betonrecycling, Boden], Arbeitsschutzkleidung, Verkehrsschilder, Holz, Schachtabdeckungen, Betonfertigwaren etc.) durchgeführt. Zwei speziell ausgebildete Mitarbeiter/innen im Dezernat III, Submissionsstelle sind verantwortlich für rechtssichere Submissionen; das RPA begleitet die Beschaffungsvorgänge laufend.

 

Die Leistungen von Kubus sind kostenpflichtig.

 

Den Kosten für die Leistungen dieser Firma in Höhe von 1% - 3% des Einkaufspreises (also z.B. bei einem Müllfahrzeug ca. 5.000€!) muß eine Einsparung in mindestens der selben Höhe gegenüberstehen. Das realistisch zu kalkulierende Einsparpotential durch Verlagerung der Beschaffungen an die Fa. Kubus ist aufgrund der praktizierten öffentlichen Vergabe im Amt 70 eher geringer und läßt sich aufgrund der erst nach Ablauf einer ev. Ausschreibung vorliegenden Angebotssummen auch nicht seriös vorhersagen.

Nicht berücksichtigt wird, daß städtische Mitarbeiter/innen die Leistungsbeschreibung ohnehin detailliert vorbereiten müssen, um präzise Angaben über Art und Ausstattung des Fahrzeuges (Sonderanfertigung?) zu machen.

 

Eine freihändige Vergabe ist hier sicherlich anders zu betrachten (hier existieren verbindliche Angebotssummen durch die vorher vorgenommenen Angebotseinholungen), diese Form der Beschaffung von Investitionsgütern wird aber im Betriebsamt seit über 4 Jahren nicht mehr praktiziert.

 

Die Idee, die hinter dieser Unternehmensgründung steht, halte ich für interessant, vor allem für Kommunen, die keine eigene Vergabestelle vorhalten. Darüber hinaus fehlt in vor allem kleineren Kommunen der Fachverstand für eine “offene” Leistungsbeschreibung die allen am Markt agierenden Anbietern eine Beteiligung am öffentlichen Vergabeverfahren erlaubt.

Hier kann im Betriebsamt auf ein entsprechendes Fachwissen und fundierte technische Kenntnisse zurückgegriffen werden.

 

Das Betriebsamt hat bisher keine Veranlassung, von dem gewählten Beschaffungsweg der öffentlichen Ausschreibung abzuweichen.

 

Eine Prüfung der VOL-Konformität des Beschaffungsweges über die Kubus GmbH liegt nicht vor.

 

Die Rechtmäßigkeit eines solchen Vergabeweges kann von hier aus nicht beurteilt werden.