Sitzung: 18.09.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0474
Frau Hahn erkundigte sich nach der Nutzung der
Dienstleistungen der Kubus GmbH.
Hierzu wurden bereits im Ausschuss entsprechende
Erläuterungen abgegeben, die hier noch einmal schriftlich zusammengefasst
werden.
Die Kubus Kommunalberatung und Service GmbH ist ein
Unternehmen des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, des
Städtebundes Schleswig-Holstein, des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern und
des schleswig-holsteinischen Landkreistages.
Die
Kubus wurde 1997 nach einem Beschluss des Vorstandes des Städte- und
Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern gegründet. Am 1. Juli 1997 erfolgte der
Eintrag im Handelsregister.
Hauptbetätigungsfeld damals wie heute sind
folgende Bereiche:
1.
Beschaffung
von Datenverarbeitungs- und Bürotechnik sowie Papier
2.
Beschaffung
von Feuerwehrfahrzeugen und anderen Investitionsgütern
3.
Beitrags-
und Gebührenkalkulationen
4.
Verwaltungs-
und Betriebsoptimierung
5.
Stellenbewertung
6.
Moderation
von Gesprächen
7.
Durchführung
von Ausschreibungen für Gebäudereinigung
8.
Versicherungsmanagement
9.
Projektsteuerung
10.
Veranstaltung/Organisation/Dokumentation
Nach derzeitigem Informationsstand liegt im Bereich
der Investitionsgüterbeschaffungen der Schwerpunkt bei der Beschaffung von
Feuerwehrfahrzeugen. Im Jahr 2002 wurden bisher 26 Feuerwehrfahrzeuge aktuell
im Rahmen von Ausschreibungen beschafft. Für den August sind weitere
Beschaffungen dieser Art geplant.
Weitere Schwerpunkte bei der Beschaffung von
Investitionsgütern sind Masten und Lampen für Straßenbeleuchtung,
Energiesparleuchten und DV-Technik.
Das Betriebsamt schreibt die Beschaffungen von
Investitionsgütern ausnahmslos entsprechend der Dienstanweisung über
Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Norderstedt und der VOL/A öffentlich
aus.
Darüber hinaus werden jährlich öffentliche
Ausschreibungen für sogenannte Massengüter (Schüttgüter [Betonrecycling,
Boden], Arbeitsschutzkleidung, Verkehrsschilder, Holz, Schachtabdeckungen,
Betonfertigwaren etc.) durchgeführt. Zwei speziell ausgebildete Mitarbeiter/innen
im Dezernat III, Submissionsstelle sind verantwortlich für rechtssichere
Submissionen; das RPA begleitet die Beschaffungsvorgänge laufend.
Die Leistungen von
Kubus sind kostenpflichtig.
Den Kosten für die
Leistungen dieser Firma in Höhe von 1% - 3% des Einkaufspreises (also z.B. bei
einem Müllfahrzeug ca. 5.000€!) muß eine Einsparung in mindestens
der selben Höhe gegenüberstehen. Das realistisch zu kalkulierende
Einsparpotential durch Verlagerung der Beschaffungen an die Fa. Kubus ist aufgrund
der praktizierten öffentlichen Vergabe im Amt 70 eher geringer und läßt
sich aufgrund der erst nach Ablauf einer ev. Ausschreibung vorliegenden
Angebotssummen auch nicht seriös vorhersagen.
Nicht berücksichtigt wird,
daß städtische Mitarbeiter/innen die Leistungsbeschreibung ohnehin detailliert
vorbereiten müssen, um präzise Angaben über Art und Ausstattung des Fahrzeuges
(Sonderanfertigung?) zu machen.
Eine freihändige
Vergabe ist hier sicherlich anders zu betrachten (hier existieren
verbindliche Angebotssummen durch die vorher vorgenommenen
Angebotseinholungen), diese Form der Beschaffung von Investitionsgütern wird
aber im Betriebsamt seit über 4 Jahren nicht mehr praktiziert.
Die Idee, die hinter dieser
Unternehmensgründung steht, halte ich für interessant, vor allem für Kommunen,
die keine eigene Vergabestelle vorhalten. Darüber hinaus fehlt in
vor allem kleineren Kommunen der Fachverstand für eine “offene”
Leistungsbeschreibung die allen am Markt agierenden Anbietern eine Beteiligung
am öffentlichen Vergabeverfahren erlaubt.
Hier kann im Betriebsamt auf
ein entsprechendes Fachwissen und fundierte technische Kenntnisse
zurückgegriffen werden.
Das Betriebsamt hat bisher keine Veranlassung, von
dem gewählten Beschaffungsweg der öffentlichen Ausschreibung
abzuweichen.
Eine Prüfung der VOL-Konformität des
Beschaffungsweges über die Kubus GmbH liegt nicht vor.
Die Rechtmäßigkeit eines solchen Vergabeweges kann
von hier aus nicht beurteilt werden.