Sitzung: 18.09.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0459
Während
der Beratung des o.a. Punktes wurden folgende Fragen zu den Ansätzen des
Fachbereichs 604 im Vermögenshaushalt gestellt:
1.
Frau
Ebert bittet um Erläuterung, was sich genau hinter dem Ansatz der
Haushaltsstelle 7000.96000 – Abwasserbeseitigung Hausanschlusskosten –
verbirgt.
2.
Frau
Hahn bittet um Erläuterung, warum der Ansatz der
Haushaltsstelle 7001.96000
– Bau von SW-Kanälen, Kanalinstandsetzung/Erneuerung – nicht
gebührenrelevant ist.
Erläuterung
zu Frage 1.:
Aus dem Ansatz wird die nachträgliche Herstellung von Hausanschlussleitungen
vom öffentlichen Schmutzwasserkanal bis an die Grundstücksgrenze für
Grundstücke, die noch nicht über einen eigenen Anschluss verfügen bzw. einen
zusätzlichen Anschluss beantragen, bezahlt. Dies kann zum Beispiel der Fall
sein bei Grundstücksteilungen, bei der Bebauung von Baulücken, bei
Pfeifenstielgrundstücken oder bei Grundstücken, die bisher nur über einen
gemeinsamen Anschluss verfügten.
Erläuterung
zu Frage 2.:
Zu
dieser Frage wurde von der Kämmerei folgende Auskunft erteilt:
In
die Gebührenkalkulation fließen die Ansätze des Vermögenshaushaltes für
Investitionen nicht direkt ein. Für die getätigten Investitionen werden
kalkulatorische Kosten ermittelt und unter der Haushaltsstelle 7000.68000 in
das Budget eingestellt.
Der
Ansatz unter der genannten Haushaltsstelle fließt ebenfalls über diesen Umweg
der kalkulatorischen Kosten in das Budget und die Gebührenkalkulation ein.