Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Während der Beratung des o.a. Punktes wurden folgende Fragen zu den Ansätzen des Fachbereichs 604 im Vermögenshaushalt gestellt:

 

1.        Frau Ebert bittet um Erläuterung, was sich genau hinter dem Ansatz der Haushaltsstelle 7000.96000 – Abwasserbeseitigung Hausanschlusskosten – verbirgt.

2.        Frau Hahn bittet um Erläuterung, warum der Ansatz der Haushaltsstelle 7001.96000
– Bau von SW-Kanälen, Kanalinstandsetzung/Erneuerung – nicht gebührenrelevant ist.


Erläuterung zu Frage 1.:
Aus dem Ansatz wird die nachträgliche Herstellung von Hausanschlussleitungen vom öffentlichen Schmutzwasserkanal bis an die Grundstücksgrenze für Grundstücke, die noch nicht über einen eigenen Anschluss verfügen bzw. einen zusätzlichen Anschluss beantragen, bezahlt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei Grundstücksteilungen, bei der Bebauung von Baulücken, bei Pfeifenstielgrundstücken oder bei Grundstücken, die bisher nur über einen gemeinsamen Anschluss verfügten.

 

Erläuterung zu Frage 2.:

Zu dieser Frage wurde von der Kämmerei folgende Auskunft erteilt:

In die Gebührenkalkulation fließen die Ansätze des Vermögenshaushaltes für Investitionen nicht direkt ein. Für die getätigten Investitionen werden kalkulatorische Kosten ermittelt und unter der Haushaltsstelle 7000.68000 in das Budget eingestellt.

 

Der Ansatz unter der genannten Haushaltsstelle fließt ebenfalls über diesen Umweg der kalkulatorischen Kosten in das Budget und die Gebührenkalkulation ein.