Sitzung: 06.05.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 10/0186
a) Beschluss
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3
Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird entsprechend der Anlage 2 (Tabelle
Abwägungsvorschläge TÖB) zur Kenntnis genommen...
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
b)
Beschluss
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 189 Norderstedt, 5. Änderung
"Niewisch", Gebiet: Flurstück 48/ 5, Flur 4 Gemarkung Garstedt Teil A
– Planzeichnung (Anlage 3) und Teil B – Text (Anlage 4) in der Fassung vom
09.04.2010 wird beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 09.04.2010 (Anlage 5) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 189 Norderstedt, 5. Änderung "Niewisch",
die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen
·
bereits
eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
·
Klimaanalyse
der Stadt Norderstedt Stand:
November 1993
·
Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand:
12/2007
·
Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand:
2005
·
Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
·
Quantitative
Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/
95/98/99/
2000/03/04/05
·
Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten Stand:
2005
·
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
sind gemäß § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu
unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.