Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a) Beschluss

 

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird entsprechend der Anlage 2 (Tabelle Abwägungsvorschläge TÖB) zur Kenntnis genommen...


Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

b) Beschluss

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 189 Norderstedt, 5. Änderung "Niewisch", Gebiet: Flurstück 48/ 5, Flur 4 Gemarkung Garstedt Teil A – Planzeichnung (Anlage 3) und Teil B – Text (Anlage 4) in der Fassung vom 09.04.2010 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 09.04.2010 (Anlage 5) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 189 Norderstedt, 5. Änderung "Niewisch", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                  Stand: November 1993

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt                  Stand: 12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung                  Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht                  Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                  Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                  Stand: 1992/93/

                                                95/98/99/
                                                2000/03/04/05

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten                  Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt                  Stand: 2007

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.