Sitzung: 02.12.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 10/0382
Beschluss:
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 145 Nord, 1. Änderung "Nachverdichtung
Poppenbütteler Straße Ost", Gebiet: Östlich Poppenbütteler Straße/südlich
Glashütter Damm/ westlich und nördlich Fußwege zur Schwentinestraße Teil
A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom
07.10.2010 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung
vom 07.10.2010 (Anlage 4) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 145 Nord, 1. Änderung "Nachverdichtung
Poppenbütteler Straße Ost" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten
umweltbezogener Informationen:
·
bereits eingegangene
umweltbezogene Stellungnahmen
·
Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand:
November 1993
·
Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005 Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand:
2005
·
Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht
Stand:
12/2007
·
Quantitative Erfassung
ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/99/
00/03/04/05
·
Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten
Stand: 2005
·
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt
Stand:
2007
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen
Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.