Sitzung: 03.03.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 11/0061
Beschluss
Zur Sicherung der Planung des
in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 284 beschließt die Stadt
Norderstedt die Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre
„Südlich/südöstlich des Autoverwerters Kiesow“ im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 284 Norderstedt, Gebiet: Flurstücke: teilw. 18/9, 24/16,
24/17, teilw. 24/27, teilw. 34/2, teilw. 314/35, teilw. 34/6, teilw. 455 der
Flur 3 der Gemarkung Friedrichsgabe
gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch um ein
Jahr, bestehend aus dem Teil A
-Planzeichnung- und dem Teil B -Text-, für die sie den Satzungsbeschluss am
28.04.2009 gefasst hat (Anlagen 2 und 3).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.