Beschluss:

 

a) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 236 "Müllerstraße-Ost", Gebiet: Südlich Glashütter Damm / Zwischen Müllerstraße im Westen und Zufahrt Grundschule im Osten beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 14.03.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Erschließung der Bauflächen über die Müllerstraße
  • Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und einen
    kleinen Anteil an Reihenhäusern
  • Festsetzung von Maßnahmen zum Schutz des Großbaumbestandes

.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Ein verbindliches innovatives Energiekonzept, wie unter 2.3 der textlichen Erläuterungen in Anlage  5 beschrieben, ist als Bestandteil des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vorzulegen. Die Schaffung von Planungsrecht wird von der Vorlage eines derartigen Konzeptes abhängig gemacht.
 Vom Investor sind die Kosten für die Wiederherstellung der Müllerstraße im Abschnitt westlich des Baugebietes zu übernehmen.

 

b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 236 "Müllerstraße-Ost", Gebiet: Südlich Glashütter Damm / Zwischen Müllerstraße im Westen und Zufahrt Grundschule im Osten die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept vom 13.05.2011 (Anlage 4) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

In der frühzeitigen Beteiligung sollen auch die Varianten 1 b und 3 der Erschließung vorgestellt werden.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6-9, und 11 der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.