Sitzung: 17.06.2014 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 14/0176
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
6.,
zur Kenntnis genommen
1., 2., 3., 4., 5., 7.,
8.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung
zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g.
Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 5) werden
nicht berücksichtigt
1., 2.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung
zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der
Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 146 West Norderstedt, 5. Änderung "Westlich
Einkaufszentrum Immenhof", Gebiet: östlich Billeweg / westlich EKZ
Immenhof / nördlich Glashütter Damm bestehend aus dem Teil A -
Planzeichnung – (Anlage 7) und dem Teil B - Text – (Anlage 8) in der zuletzt
geänderten Fassung vom 25.04.2014, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 25.04.2014
(Anlage 9) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die
Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter
von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 45 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig
angenommen.