Geänderter Beschluss

 

a)     Aufstellungsbeschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 308 Norderstedt "Königsberger Straße", Gebiet: Flurstücke 58/2 und 58/7, Flur 14 der Gemarkung Garstedt beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 06.10.2014 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 9 der Einladung). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·      Neuordnung und Nachverdichtung innerstädtischer Wohnbauflächen in zentraler Lage

·      Schaffung von zeitgemäßem, verdichtetem Wohnraum mit adäquaten Stellplatzangeboten in Tiefgaragen

·      Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum

·      Sicherung erhaltenswerter Baumbestände

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 11 Garstedt wird im überplanten Bereich aufgehoben.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)     Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 308 Norderstedt "Königsberger Straße", Gebiet: Flurstücke 58/2 und 58/7, Flur 14 der Gemarkung Garstedt (Anlage 2 der Einladung) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das Bebauungskonzept (Anlage 2 der Einladung) und der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 308 vom 06.10.2014 (Anlage 4 der Einladung) sowie der Vorentwurf der Begründung vom 06.10.2014 (Anlage 5 der Einladung) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 11 der Anlage 7 der Einladung dieser Vorlage durchzuführen.

 

c)     Ergänzung des Beschlusses

 

  • Erhöhung des Stellplatzschlüssels auf mind. 1,5/ WE, wenn dies innerhalb der vorgesehenen Tiefgarage möglich ist.
  • Prüfung Zufahrt vom Birkenweg

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit  13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen