Sitzung: 06.11.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 14/0439
Geänderter Beschluss
a) Aufstellungsbeschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird
die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 308 Norderstedt "Königsberger Straße", Gebiet: Flurstücke 58/2
und 58/7, Flur 14 der Gemarkung Garstedt beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
06.10.2014 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 9 der Einladung).
Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Neuordnung und Nachverdichtung
innerstädtischer Wohnbauflächen in zentraler Lage
·
Schaffung von zeitgemäßem, verdichtetem Wohnraum mit adäquaten
Stellplatzangeboten in Tiefgaragen
·
Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum
·
Sicherung erhaltenswerter Baumbestände
Der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 11 Garstedt wird im überplanten Bereich aufgehoben.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b) Beschluss zur
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr.
308 Norderstedt "Königsberger Straße", Gebiet: Flurstücke 58/2 und
58/7, Flur 14 der Gemarkung Garstedt (Anlage 2 der Einladung) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
erfolgen.
Das Bebauungskonzept (Anlage 2 der Einladung) und der Vorentwurf des Bebauungsplans
Nr. 308 vom 06.10.2014 (Anlage 4
der Einladung)
sowie der Vorentwurf der Begründung vom 06.10.2014 (Anlage 5 der Einladung) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 11 der Anlage 7 der Einladung dieser Vorlage durchzuführen.
c) Ergänzung des Beschlusses
- Erhöhung des Stellplatzschlüssels auf mind. 1,5/
WE, wenn dies innerhalb der vorgesehenen Tiefgarage möglich ist.
- Prüfung Zufahrt vom Birkenweg
Aufgrund
des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung
und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei
der Abstimmung anwesend:
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit
13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen