Sitzung: 21.05.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: B 15/0209
Beschluss:
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen
Das Ergebnis der förmlichen Beteiligung der
Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß §
47d des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) und § 7 der Verordnung über
die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Anlehnung an Regelungen in § 4 (2) BauGB
bzw. gem. § 3 (2) BauGB (s. Originalschreiben in Anlagen 1 und 3 dieser
Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.
Die eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden:
berücksichtigt
Nr.
4.1, 5, 6.1, 7.2, 10.1 - 10.2, 11, 12.3 - 12.5
teilweise berücksichtigt
Nr.
1.2, 1.4, 1.10. - 1.12, 5, 6.2, 12.1
nicht berücksichtigt
Nr.
1.1, 1.3, 1.5 - 1.6, 1.8 - 1.9, 4.2, 7.1, 7.3, 12.2
zur Kenntnis genommen
Nr.
1.7, 2, 3.1 - 3.4, 5, 7.4, 8, 9, 12.6
Hinsichtlich der Begründung über die
Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise auf die entsprechenden Behandlungs- und Abwägungsvorschläge des
Amtes Nachhaltiges Norderstedt in Anlage 2 hingewiesen.
Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
(im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 4) werden:
berücksichtigt
Nr.
1, 3.6, 3.9 - 3.10, 3.12, 6.1, 6.4 - 6.5, 7.6 - 7.9, 8, 9.1, 9.3 - 9.4, 9.6,
9.10 - 9.11, 13.3,
14.2, 16.5, 16.13, 17
teilweise
berücksichtigt
Nr.
4, 5, 6.2 - 6.3, 7.1- 7.2, 7.4 - 7.5, 7.10, 13.4, 14.3 – 14.4, 15, 16.1, 16.7,
16.10 – 16.12,
16.15, 18
nicht
berücksichtigt
Nr.
2, 3.2, 3.7, 3.11, 9.2, 9.5, 9.7 - 9.8, 9.12, 10.1- 10.2, 10.4, 11.1 – 11.3,
12, 13.1 – 13.2,
16.2 – 16.3, 16.6, 16.8, 16.14
Zur
Kenntnis genommen
Nr.
3.1, 3.3 - 3.5, 3.8, 7.3, 9.9, 10.3, 11.4 – 11.5, 14.1, 16.4, 16.9
Hinsichtlich der Begründung über die
Entscheidung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise auf die entsprechenden Behandlungs-
und Abwägungsvorschläge des Amtes Nachhaltiges Norderstedt in Anlage 4
hingewiesen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen,
die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Das Ergebnis soll in die Überarbeitung des
Lärmaktionsplanes 2013-2018 einfließen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine / folgende Ausschussmitglieder /
Stadtvertreter/-innen von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend: ...
Abstimmung:
Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Herr Steinhau-Kühl bittet Herrn Berg die Sitzungsleitung
zu übernehmen und verlässt die Sitzung.