Beschluss:

 

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird entsprechend den Vermerken der Verwaltung vom 16.06.2015 (Anlagen 3 und 5) gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage den Entwurf zu fertigen.

 

Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgt entsprechend den Vermerken der Verwaltung vom 16.06.2015 (Anlagen 3 und 5).

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

Bei 11 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.