Sitzung: 19.05.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 16/0158
Beschluss:
A) Das
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 und § 4
Absatz 1 BauGB wird entsprechend den Vermerken der Verwaltung vom
22.04.2016 (Anlagen 3 und 5) gebilligt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage den Entwurf zu fertigen.
Die Schreiben mit den
eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der öffentlichen
Veranstaltung vom 10.02.2015 sind als Anlagen Nr. 2, 4 und 6 dieser
Vorlage beigefügt.
B) Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 302 Norderstedt "zwischen Scharpenmoor und
Schwarzer Weg", Gebiet: Teile der Flurstücke 1252, 1104, 313,
Flurstück 1159, Flur 16, Gemarkung Garstedt Teil A – Planzeichnung
(Anlage 8) und Teil B – Text (Anlage 9) in der Fassung vom
28.04.2016 wird beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 28.04.2016 (Anlage 10) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 302 Norderstedt "zwischen Scharpenmoor und Schwarzer Weg",
die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
bereits eingegangene Stellungnahmen von Privaten und Trägern
öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden
Schutzgütern:
o Mensch
Aussagen zu: Maßnahmen zum Lärmschutz
o Pflanzen
Aussagen zu: Ausgleichsmaßnahmen,
o Boden und Wasser
Aussagen zu: Bodenversiegelung
· Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand:
Januar 2014
· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020 der
Stadt Norderstedt Stand:
12/2007
· strategische Lärmkartierung
zum Straßen-, Schienen-
und Flugverkehrslärm stammt aus 2012 Stand:16.01.2013
· Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
· Quantitative Erfassung
ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
· Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand:
30.06.2015
· Orientierende
Luftschadstoffmessungen an
vier verkehrsexponierten Standorten Stand:
2005
· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
·
Grünordnerischer
Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 302
zwischen Scharpenmoor und Schwarzer Weg der Stadt Norderstedt,
Landschaftsplanung Jacob Norderstedt Stand:
06.04.2016
·
Schalltechnische
Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 302
in Norderstedt, Lärmkontor Hamburg Stand:
10.06.2015
·
Energieversorgungskonzept
Neubaugebiet
Bebauungsplan Nr. 302, IPP ESN Power Engineering GmbH Kiel Stand: 26.11.2015
sind gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu
unterrichten.
Sollten sich nach der
öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des
Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß
§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen:
Abstimmung:
Bei 10 Ja- und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.