Sitzung: 19.05.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 16/0161
Beschluss:
a)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 315 Norderstedt
"nördlich Ochsenzoller Straße, östlich Berliner Allee", Gebiet: Flurstück 85/13,
Flur 15, Gemarkung Garstedt, Verkehrsknoten Ochsenzoller Straße, Berliner
Allee (Anlage 3) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das Bebauungskonzept (Anlage 4) und der
Bebauungsplan-Entwurf vom 25.04.2016 (Anlage 3) werden als Grundlage für
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 5 dieser
Vorlage durchzuführen.
b) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 315 Norderstedt "nördlich Ochsenzoller Straße, östlich Berliner Allee", Gebiet:
Flurstück 85/13, Flur 15, Gemarkung Garstedt, Verkehrsknoten
Ochsenzoller Straße, Berliner Allee beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
25.04.2016 (Anlage 2) festgesetzt. Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele
angestrebt:
· Sicherung von
Kerngebietsflächen für ein 3- bis 4-geschossiges Bankgebäude
· Sicherung der
Verkehrsflächen für die Umgestaltung des Verkehrsknotens Ochsenzoller
Straße/Berliner Allee
Das
Verfahren wird nach § 13 a BauGB umgestellt.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung einstimmig
beschlossen.