Sitzung: 17.11.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: B 16/0402
Beschluss
a) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird
die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 318, "an der Straße Achternfelde", Gebiet: Abschnitt
Achternfelde und Flurstücke 63/6, 63/67, 63/68, Flur 14, Gemarkung Garstedt
beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 12.10.2016 festgesetzt
(vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2 der Vorlage). Diese Planzeichnung
ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
· Sicherung von verdichteten
Wohnbauflächen in zentraler Lage
· Sicherung von
mietpreisgebundenem, öffentlich gefördertem Wohnraum
· Sicherung von
erhaltenswertem Baumbestand
· Sicherung eines Abschnitts
der Straße Achternfelde als öffentliche Verkehrsfläche
· Sicherung von
Mobilitätsangeboten für das Stadtquartier (Carsharing)
Das Verfahren soll nach §
13 a BauGB durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
Bebauungsplan Nr. 318 "an der Straße Achternfelde", Gebiet:
Abschnitt Achternfelde und Flurstücke 63/6, 63/67, 63/68, Flur 14, Gemarkung
Garstedt die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das städtebauliche Konzept
vom 12.10.2016 (Anlage 3 der Vorlage), der Plangeltungsbereich des
Bebauungsplanentwurfs (Anlage 2 der Vorlage) und der Bebauungsplanentwurf
(Anlage 5 der Vorlage) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9,
11 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie
waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Abstimmung:
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen