Sitzung: 01.02.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 18/0007
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
4.,
5.2, 7., 10.8, 15.2
teilweise
berücksichtigt
......................
nicht
berücksichtigt
.......................
zur
Kenntnis genommen
1.,
2., 3., 5.1, 6., 8., 9., 10.1, 10.2, 10.3, 10.4, 10.5, 10.6, 10.7, 10.9, 10.10,
10.11, 10.12, 10.13, 11., 12., 14., 15.1, 16., 17.
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5)
werden
berücksichtigt
......................
teilweise
berücksichtigt
1.
nicht
berücksichtigt
2.
zur
Kenntnis genommen
.....................
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Abschließender
Beschluss
1. Auf
Grund des § 5 BauGB wird der Bauleitplan, 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP
2020) "Südlich Pilzhagen / nördlich Oadby-and-Wigston-Straße“,
Gebiet: südlich Pilzhagen, östlich Forst Rantzau, nördlich
Oadby-and-Wigston-Straße, westlich AKN-Trasse und Lawaetzstraße in der
zuletzt geänderten Fassung vom 10.01.2018 beschlossen.
Die
Begründung wird in der Fassung vom 10.01.2018 (Anlage 8) gebilligt.
2.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den
Bauleitplan, 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Südlich Pilzhagen / nördlich
Oadby-and-Wigston-Straße" bei der höheren Verwaltungsbehörde zur
Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Erläuterungsbericht während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die
rechtswirksame Änderung des Flächennutzungsplanes und die zusammenfassende
Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über
den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
3. Die
Stadtvertretung beschließt, dass
der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung oder
Ergänzung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist. Dafür ist eine Planzeichnung
zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des
Flächennutzungsplanes einzuarbeiten sind. Dem Ministerium für Inneres,
ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat
des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenenthaltungen