Beschluss:

a)    Ergebnisse frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

 

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt. Das Ergebnis ist dem tabellarischen Vermerk der Verwaltung vom 29.10.2018 in der Anlage 2 der Vorlage (Tabellen Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen keine vor) zu entnehmen.

 

Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 29.11.2017 sind als Anlagen Nr. 3 und 4 der Vorlage beigefügt.

 

Der Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der Umweltbelange ist in der Scoping-Tabelle (siehe Anlage 6 zur Vorlage) dargestellt (§ 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB). Die noch ausstehenden Untersuchungen werden im weiteren Verfahren des B-Planes durchgeführt.

b)    Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 317 Norderstedt "Glashütter Damm Ost", Gebiet: Nördlich Glashütter Damm, westlich Grüner Weg, Teilstück des Flurstückes 296, Flur 07, Gemarkung Glashütte Teil A – Planzeichnung (Anlage 7 zur Vorlage) und Teil B – Text (Anlage 8 zur Vorlage) in der Fassung vom 29.10.2018 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 29.10.2018 (Anlage 9 zur Vorlage) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 317 Norderstedt "Glashütter Damm Ost" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,

·         zum Lärmschutz

·         zu Immissionen des Pferdehofes

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·           zum Artenschutz

·           zu Brutvögel- und Fledermausvorkommen

·           zur Vegetation und Biotopstypen

·           zu Ausgleichsmaßnahmen

Boden und Wasser: Aussagen

·      zu Grundwasserständen,

·      zum Grundwasser

·      zum Niederschlagswasser

·      zum Boden

·      zum Baugrund

·      zu Altlasten

Luft: Aussagen

·         zur Luftqualitätsgüte

·         zu Immissionen der Pferdehofes

·         zum Lokalklima

Klima: Aussagen

·         zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

·         zur ÖPNV Verrsorgung

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

·         zum Landsdchaftsbild

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

·         keine

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                         Stand: Januar 2014

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt       Stand: 12/2007

·           Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm                                                                      Stand: 16.1.2013

·           Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                 Stand: 12/2007

·           Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne Stand: 2016/2017

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt         Stand: 2007

·         Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten               Stand: 2000

·         Grünplanerischer Fachbeitrag, LandschaftsplanungJacob, Norderstedt, 02.10.2018

·         Verkehrstechnische Voruntersuchung für 50 Wohneinheiten, Büro Waack & Dähn, Norderstedt, 15.08.2018

·         Verkehrstechnische Voruntersuchung für 200 Wohneinheiten, Büro Waack & Dähn, Norderstedt, 15.08.2018

·         Baugrunduntersuchung, Geotechnisches Prüflabor, Lübeck, 04.06.2018

·         Beurteilung der Geruchsimmissionen für die Aufstellung des Bebauungsplans Glashütter Damm, Büro Lairm Consult, Barkteheide, 30.09.2016

·         Schalltechnische Untersuchung, Lärmkontor, Hamburg, 26.10.2018

·         Stellungnahme zu Wasser/Boden/Abfall, Kreis Segeberg Der Landrat, 05.02.2018

·         Stellungnahme zur Sozialplanung, Kreis Segeberg Der Landrat, 05.02.2018

·         Stellungnahme zum Nahverkehr, SVG Südwestholstein, 22.12.2017

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;

davon anwesend: 14; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 1

damit einstimmig beschlossen.