Sitzung: 15.11.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 18/0492
Beschluss:
a)
Ergebnisse
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Das
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB
wird gebilligt. Das Ergebnis ist dem tabellarischen Vermerk der Verwaltung vom
29.10.2018 in der Anlage 2 der Vorlage (Tabellen Abwägungsvorschlag über die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Stellungnahmen der
Öffentlichkeit liegen keine vor) zu entnehmen.
Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen
sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 29.11.2017 sind als
Anlagen Nr. 3 und 4 der Vorlage beigefügt.
Der Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der Umweltbelange ist
in der Scoping-Tabelle (siehe Anlage 6 zur Vorlage) dargestellt (§ 2 Abs. 4 Satz 2
BauGB). Die noch ausstehenden Untersuchungen werden im weiteren Verfahren des
B-Planes durchgeführt.
b)
Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 317 Norderstedt "Glashütter Damm Ost", Gebiet: Nördlich
Glashütter Damm, westlich Grüner Weg, Teilstück des Flurstückes 296, Flur 07,
Gemarkung Glashütte Teil A – Planzeichnung (Anlage 7 zur Vorlage) und
Teil B – Text (Anlage 8 zur Vorlage) in der Fassung vom 29.10.2018 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 29.10.2018 (Anlage 9 zur Vorlage) wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 317 Norderstedt "Glashütter Damm Ost" -, die Begründung
sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen:
Mensch: Aussagen
- zur Lärmaktionsplanung
2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und
Flugverkehrslärm,
·
zum Lärmschutz
·
zu Immissionen des Pferdehofes
Tiere
und Pflanzen:
Aussagen
·
zum Artenschutz
·
zu Brutvögel- und Fledermausvorkommen
·
zur Vegetation und Biotopstypen
·
zu Ausgleichsmaßnahmen
Boden und Wasser: Aussagen
·
zu Grundwasserständen,
·
zum Grundwasser
·
zum Niederschlagswasser
·
zum Boden
·
zum Baugrund
·
zu Altlasten
Luft: Aussagen
·
zur
Luftqualitätsgüte
·
zu Immissionen der Pferdehofes
·
zum Lokalklima
Klima: Aussagen
·
zu
den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten
Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
·
zur ÖPNV Verrsorgung
Landschaft: Aussagen
- zu den
örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
·
zum Landsdchaftsbild
Kultur-
und Sachgüter: Aussagen:
·
keine
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
Januar 2014
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm Stand: 16.1.2013
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht
Stand: 12/2007
·
Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne Stand:
2016/2017
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
·
Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
·
Grünplanerischer Fachbeitrag,
LandschaftsplanungJacob, Norderstedt, 02.10.2018
·
Verkehrstechnische Voruntersuchung für 50
Wohneinheiten, Büro Waack & Dähn, Norderstedt, 15.08.2018
·
Verkehrstechnische Voruntersuchung für 200
Wohneinheiten, Büro Waack & Dähn, Norderstedt, 15.08.2018
·
Baugrunduntersuchung, Geotechnisches
Prüflabor, Lübeck, 04.06.2018
·
Beurteilung der Geruchsimmissionen für die
Aufstellung des Bebauungsplans Glashütter Damm, Büro Lairm Consult,
Barkteheide, 30.09.2016
·
Schalltechnische Untersuchung, Lärmkontor,
Hamburg, 26.10.2018
·
Stellungnahme zu Wasser/Boden/Abfall, Kreis
Segeberg Der Landrat, 05.02.2018
·
Stellungnahme zur Sozialplanung, Kreis
Segeberg Der Landrat, 05.02.2018
·
Stellungnahme zum Nahverkehr, SVG
Südwestholstein, 22.12.2017
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas
Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;
davon anwesend:
14;
Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 1
damit
einstimmig beschlossen.