Sitzung: 02.03.2021 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2
Vorlage: B 20/0496
Beschluss:
a)
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage 20/0496) werden
berücksichtigt
3.7, 4.7, 5.2, 6.2, 7.2-7.4, 8.2
teilweise berücksichtigt
8.1
nicht berücksichtigt
zur Kenntnis genommen
1, 2, 3.1-3.6, 4.1-4.6, 5.1, 6.1, 7.1, 8.3-8.4, 9,
10
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Es
sind keine Stellungnahmen Privater vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie
nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 338 Norderstedt
"Glojenbarg zwischen Querpfad
und Tarpenbekstraße", Gebiet: östl. Glojenbarg, südl. Querpfad,
nördl. Tarpenbekstraße, beidseitig Heimpfad bestehend aus dem Teil A -
Planzeichnung – (Anlage 4 zur Vorlage
20/0496) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 zur Vorlage 20/0496) in der zuletzt geänderten Fassung vom
18.12.2020, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom
18.12.2020 (Anlage 6 zur Vorlage
20/0496) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes
durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In
der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und
zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung
anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende
Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de
eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich ist.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter
von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
Gesetzliche Anzahl der
Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 39..;
davon anwesend: 35, 33
Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FWuD |
Ja: |
8 |
10 |
4 |
5 |
2 |
2 |
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2 |
Nein: |
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|
2 |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei 33 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.