Sitzung: 01.03.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2
Vorlage: B01/0044
Herr
Deutenbach erläutert die Vorlage. Danach beantwortet er die Fragen des
Ausschusses.
Der
Ausschuss diskutiert über die Vorlage.
Beschluß:
a)
Entscheidung
über die Anregungen im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom
02.01.2001 bis 02.02.2001.
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
folgender Träger öffentlicher Belange und privater Personen werden:
teilweise berücksichtigt:
Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat – vom 17.01.2001
Punkt 2:
Helga Paulsen vom 21.01.2001
Punkt 3:
Ursula Eichhöfer vom 08.01.2001
Punkt 4:
Gerhard Mende vom 29.01.2001
Punkt 5:
Rainer Mende vom 29.01.2001
Punkt 6:
Klaus Hansen vom 28.01.2001
Punkt 7:
Hildegard und Erich Krüger vom 29.01.2001
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen zum Sachverhalt der Vorlage-Nr. B 01/0044 Bezug genommen.
b)
Der
auf Grund von berücksichtigten Anregungen nach der öffentlichen Auslegung
geänderte Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 234 – Norderstedt – Gebiet: zwischen
Schillerstraße/Tannenhofstraße/Am Sood – wird gebilligt.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 1 (Stand: 01.03.2001) zur Vorlage
Nr. B 01/0044 gebilligt.
Der Entwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 3 erneut öffentlich
auszulegen und die Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu
unterrichten.
Sollten sich nach der erneuten Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bebauungsplanentwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beteiligung gemäß § 3 Abs.
3 BauGB durchzuführen.
Über alle eingegangenen Anregungen, einschließlich denen der ersten
öffentlichen Auslegung, soll die abschließende Behandlung im Rahmen des
Satzungsbeschlusses erfolgen. Die bisherigen Einwender sind über die erneute
Auslegung zu unterrichten.
Es
soll vor der erneuten Auslegung eine textliche Festsetzung aufgenommen werden,
die die vorhandenen Bäume besser schützt.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend:
Die
Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Beschlußkopie
an: 69