Beschluss:

 

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt. Das Ergebnis ist dem tabellarischen Vermerk der Verwaltung vom 26.04.2021 in der Anlage 2 der Vorlage B 21/0166 (Tabelle Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) zu entnehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 26.04.2021 (Anlage 2 zur Vorlage B 21/0166) den Entwurf zu fertigen.

 

Die im Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 3 der Vorlage B 21/0166 beigefügt.

 

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Ja:

3

3

2

2

1

1

 

1

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

Anwesend: 13

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0 somit einstimmig beschlossen.

 

 

Frau von der Mühlen erscheint um 18:25 zur Sitzung.